Sitzung: 01.02.2016 Stadtrat
Beschluss: siehe Protokoll
Sachvortrag:
Die Festsetzung von Gebühren über die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Straubing erfolgt seit
01.01.2013 durch die Kindertagesstättengebührensatzung vom 18.12.2012. Danach
erfolgt die Gebührenbemessung nach der Einrichtungsart, dem Alter des Kindes
und der vereinbarten Buchungszeit.
Die Verwaltung schlägt zum 01.09.2016 und zum 01.09.2018 eine
Gebührenerhöhung um jeweils 5,00 Euro je Buchungszeitkategorie vor. Die
Erhöhung der Gebühren wird erforderlich, um den Standard in den Kindergärten
weiterhin halten zu können. Eine Ablehnung der Gebührenerhöhung bedeutet auf
Dauer eine Steigerung der Defizite und eine Beeinträchtigung der
ausgezeichneten Qualität der städtischen Kindergärten.
Für die städtischen Kindertagesstätten
ergibt sich hieraus eine Nettoentlastung von 58.860,00 Euro jährlich. Das
Defizit der städtischen KITAS beläuft sich inkl. aller kalkulatorischen Kosten
auf ~ 960.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2014.
Die Verwaltung legte dem
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2015 den Satzungsentwurf gemäß
Anlage zur Beratung vor. Eine Änderung zur bisherigen Satzungsregelung ergibt
sich neben der Gebührenerhöhung in zwei Punkten:
Zum einen soll künftig die
Gebührenermäßigung für Geschwisterkinder nicht mehr anhand des Alters der
Kinder erfolgen, sondern anhand der für die Kinder anfallenden Gebührenhöhe.
Diese Regelung würde bedeuten, dass die
Stadt zwar weiterhin Familien mit drei und mehr Kindern stark entlastet, aber
u. U. nicht mehr in dem bisherigen Umfang. Eltern mit mindestens einem Kind in
einer Krippengruppe müssten künftigen einen höheren Gebührenbetrag selbst
tragen. Aktuell wären die Eltern von 4 Kindern in der Krippe Kagers betroffen.
Eine weitere Änderung zum bisherigen
Satzungstext ergibt sich in der Aufnahme einer Regelung zur Gebührenerstattung.
Gemäß § 12 des Satzungsentwurfes besteht „bei vorübergehender betriebsbedingter
Schließung sowie streikbedingter Schließung von Kindertageseinrichtungen kein
Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung der Benutzungsgebühren. Stattdessen
erhält die Kindertageseinrichtung pro betriebs- und streikbedingten Schließtag
eine pauschale Vergütung i. H. v. 200,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die
Einrichtungsleitung und der Elternbeirat entscheiden einvernehmlich über eine
zweckgerichtete Verwendung im Sinne der Förderung der Kinder und der Förderung
der Elterngemeinschaft. Satz 2 gilt nicht für die Schließung während der Schließzeiten
oder soweit Ersatzlösungen angeboten werden.“
Die Verwaltung wurde vom
Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 28.07.2015 beauftragt, bei der nächsten
Änderung der Gebührensatzung einen Vorschlag zur Rückerstattung der Gebühren zu
prüfen. Anlass dazu war der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
vom 05.07.2015 auf Rückerstattung von KITA-Beiträgen an die durch den Streik
der Erzieherinnen betroffenen Erziehungsberechtigten. Der Ausschuss lehnte
diesen Antrag ab und gewährte stattdessen den Kindertageseinrichtungen pauschal
aus ihrem Budget je 350,00 Euro. Dieser Betrag steht den Einrichtungen und dem
Elternbeirat zweckgerichtet zur Förderung der Kinder und der Gemeinschaft in
der Einrichtung zur Verfügung. Diese Regelung fand überwiegend Zustimmung von
Seiten der Elternschaft.
Die Erhebung des Kostenbeitrages für die
qualifizierte Tagespflege wird künftig in einer gesonderten Satzung geregelt.
Den Trägern der
freien und kirchlichen Kindergärten und Horte wird empfohlen, die von der Stadt
festgesetzten Gebühren zum 01.09.2016 und zum 01.09.2018 zu übernehmen.
Nach kurzer Diskussion, in deren Rahmen die maßvolle Erhöhung der Gebühren
für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen von allen
Stadtratsfraktionen als vertretbar bezeichnet wurde, ergehen folgende Beschlüsse:
1.
Dem Änderungsantrag von
Herrn Stadtrat Erhard Grundl (Grüne) in § 12 „Gebührenerstattung“ der
Gebührensatzung einen Passus einzufügen, demzufolge eine Rückerstattung der
Benutzungsgebühren an die Erziehungsberechtigten ab dem 8. aufeinanderfolgenden
streikbedingten Schließtag (Öffnungstag) erfolgt, wird nicht stattgegeben.
Abstimmungsergebnis: 11:28 Stimmen |
2.
Der Stadtrat beschließt
entsprechend der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die „Gebührensatzung
über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Straubing“ in der
Fassung der Anlage. Die Satzung tritt am 01.09.2016 in Kraft; gleichzeitig
tritt die Kindertagesstättengebührensatzung vom 18.12.2012 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: -
Mehrheitsbeschluss – (7 Gegenstimmen) |
[Nach den beiden
Abstimmungen bittet Herr Stadtrat Fuchs um folgenden Vermerk im Protokoll: „Die
Stadträte Karin Mittermeier-Ruppert, Michael Hien und Andreas Fuchs haben bei
der Abstimmung zu diesem Punkt in der Jugendhilfeausschusssitzung am 17.12.2015
zwar für die Erhöhung der Kindertagesstättengebühren, aber gegen die
Alternative 2 zu § 9 „Geschwisterermäßigung“ im Satzungsentwurf gestimmt.“]
|
Verteiler: 10, 2, 25 (2x) |
Anlage:
1 Satzungsentwurf