Sitzung: 13.03.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: siehe Protokoll
1.
Tagesbetreuung für
Schulkinder
Das angestrebte
Ausbauziel wurde insgesamt erfüllt. Allerdings konnte dies nicht über die bevorzugte
Schaffung von 150 Plätzen im Grundschulbereich erreicht werden. Hier kann
lediglich auf eine Steigerung von insgesamt 79 Plätzen verwiesen werden.
Langfristig kann die bedarfsgerechte Versorgungslage im Grundschulbereich nur
durch ein koordiniertes Angebot des Jugend- und Schulbereiches gewährleistet
werden. Die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsschule und Hort ist zu optimieren
und im Hinblick auf mögliche gemeinsame förderfähige Konzepte zu verstärken.
Bis dahin sind bei Bedarf Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Aktuell liegt ein
Antrag des Caritas Kinderhortes St. Peter auf Erhöhung um 10 Plätze auf insgesamt
59 Plätze zum 01.09.2013 vor. Der Antrag wird damit begründet, dass in den Grundschulhorten
St. Peter und St. Jakob eine Warteliste von 10 Kindern besteht. Eine
Erweiterung könnte lediglich im Hort St. Peter durch die Zuweisung eines
weiteren Klassenzimmers an der Schule St. Peter realisiert werden. Die
Schulleitung ist informiert und will dies prüfen.
Weiter liegt ein
Antrag der Bildungsstätte St. Wolfgang vom 14.12.2012 auf Anerkennung weiterer
Hortplätze vor. Der Antrag wird damit begründet, dass durch die Anbindung
weiterer Grundschulklassen an der Bildungsstätte St. Wolfgang sich der Bedarf
entsprechend erhöht.
Die Verwaltung
schlägt vor, mit den Hortträgern und den Schulen nach Abschluss der Schuleinschreibung
Gespräche über den Bedarf zu führen und die Anerkennung für den Fall auszusprechen,
dass keine Investitionskosten für Baumaßnahmen anfallen.
2.
Tagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren:
Das angestrebte
Ziel von 283 Plätzen wird auf Grund des geringen Anteils an Tagespflegeplätzen
nicht erreicht. Gleichzeitig wird empfohlen, das Ausbauziel zum 01.09.2013
durch die verstärkte Nachfrage an Betreuungsplätzen nach oben auf 300 Plätze zu
korrigieren. Aktuell ist für den 01.08.2013 eine Platzreserve von 15 Plätzen in
den Krippen vorhanden, die nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre nicht
ausreichen wird, um alle Ansprüche erfüllen zu können. Eine Deckung aus dem
Pool der Tagespflege ist auf Grund der geringen Kapazitäten derzeit nicht
wahrscheinlich. Als kurzfristige Lösung zur Erreichung des Ausbausziels wird
vorgeschlagen, zum 01.09.2013 zusätzlich 12 Krippenplätze als bedarfsnotwendig
zur Sicherung des Rechtsanspruchs anzuerkennen. Zudem wird empfohlen, kurz- und
mittelfristig die Lücke in der Tagespflege mit Großtagespflegestellen zu
schließen.
Bedarf 01.09.2013 |
Ist |
Ziel neu |
Bedarf |
Krippe |
138 |
150 |
12 |
Tagespflege |
23 |
48 |
25 |
Kindergarten |
102 |
102 |
0 |
Gesamt |
263 |
300 |
37 |
Versorgungsquote |
Ist |
Ziel neu |
Krippe |
13,8% |
15,0% |
Tagespflege |
2,3% |
4,8% |
Kindergarten |
10,2% |
10,2% |
Gesamt |
26,3% |
30,0% |
Alternativ besteht die Möglichkeit,
mittelfristig weitere Krippenplätze zu schaffen.
3.
Tagesbetreuung für
Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung:
Das angestrebte
Ziel von 1.257 Plätzen wird nicht erreicht. Es fehlen 29 Kindergartenplätze.
Durch anderweitige Betreuung fehlen rein rechnerisch 23 Plätze zur
Zielerreichung. Aktuell ist für den 01.08.2013 eine Platzreserve von ca. 25
Plätzen in den Kindergärten vorhanden, die nach den Erfahrungswerten der
letzten Jahre nicht ausreichen wird, um alle Ansprüche erfüllen zu können. Als
kurzfristige Lösung zur Erreichung des Ausbausziels wird vorgeschlagen, zum
01.09.2013 zusätzlich 25 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anzuerkennen.
Damit soll zum einen das Ausbauziel erreicht werden und in den Einrichtungen
kleinere Gruppen möglich machen. Gleichzeitig sind die Träger der freien und
kirchlichen Einrichtungen darauf aufmerksam zu machen, dass auswärtige Kinder
nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Jugendamt aufzunehmen sind.
4.
Vergabe der Trägerschaft
und Standort der Einrichtung:
Eine Umsetzung der
unter Nr. 2 und 3 dargestellten Zielvorgaben ist auf Grund des engen Zeitrahmens
schwierig und birgt für alle Beteiligten auch ein gewisses Risiko.
Die Verwaltung hat
alle im Stadtgebiet tätigen Träger - sowie die Johanniter und das BRK -
erstmals am 01.02.2013 per Mail angeschrieben, ob diese grundsätzlich bereit
sind, die Trägerschaft einer zweigruppigen Kindertagesstätte zu übernehmen. Die
Johanniter, das BRK, der Caritasverband Straubing-Bogen und der Verein Haus für
das Leben haben daraufhin grundsätzlich ihre Bereitschaft zur Übernahme der
Trägerschaft signalisiert.
Die Anfrage wurde
mit Mail vom 01.03.2013 näher präzisiert. Als Rahmenbedingung wurde vorgegeben,
dass die Einrichtung bereits zum 01.09.2013 mit einer Krippe- und einer Kindergartengruppe
voraussichtlich im ehemaligen Kindergartengebäude des Instituts für Hörgeschädigte
in Betrieb gehen soll. Erwartet wird die Bereitschaft zur Öffnung in den
Randzeiten (vor 7:00 Uhr/ nach 17:00 Uhr), bei Bedarf auch am Samstag, sowie
die Übernahme der Ferienbetreuung (August). Die Betreuung von Kindern in
Einzelintegration sollte angeboten werden. Die Finanzierung erfolgt über die
staatliche und kommunale kindbezogene Förderung. Als Elternbeitrag ist
mindestens die Gebühr nach der städtischen Gebührensatzung zu erheben. Die
Stadt gewährt eine pauschale Förderung zu den Betriebskosten. Diese beträgt
laut Stadtratsbeschluss vom 25.06.2012 für Einrichtungen mit mehr als 25
Kindern derzeit 7,83 % aus dem zweifachen kommunalen Anteil der kindbezogenen
Förderung.
Die Johanniter,
das BRK und der Caritasverband haben rückgemeldet, dass sie an der Trägerschaft
unter den genannten Rahmenbedingungen interessiert sind. Alle Träger sind
geeignet die Trägerschaft zu übernehmen. Die Johanniter bewerben sich seit
2011, das BRK und die Caritas zum ersten Mal um die Trägerschaft einer
Kinderkrippe. Das BRK und der Caritasverband sind in Straubing bereits tätig.
Mit dem Caritasverband wird seit vielen Jahren sehr gut bei der
Weiterentwicklung der Hortpädagogik zusammen gearbeitet. Die Johanniter und das
BRK können eine Personalgewinnung aus derzeit laufenden Bewerbungsverfahren
zusichern. Der Kostenrahmen für die Erstausstattung wird akzeptiert. Dem
Caritasverband Straubing-Bogen fehlt noch die Zustimmung des Vorstandes. Mit
dieser ist spätestens bis Mitte Mai zu rechnen.
Zur
Planungssicherheit erachtet die Verwaltung es für notwendig, die Entscheidung
zum jetzigen Zeitpunkt zu treffen, damit der Träger genügend Vorlauf zur
Umsetzung hat. Zudem möchten nachfragende Eltern Klarheit, ob und wer ihr Kind
ab wann betreut. Zudem erschwert nach Ansicht der Verwaltung ein weiteres
Zuwarten bei steigendem Fachkräftemangel die Personalgewinnung zum 01.09.2013.
Aus den genannten
Gründen scheidet der Caritasverband aus, da eine endgültige Zusage erst mit
Zustimmung des Vorstandes im Mai möglich wird. Nachdem die Johanniter sich
bereits seit 2011 um eine Kinderkrippe bewerben, schlägt die Verwaltung
folgende Reihenfolge bei der Vergabe der Trägerschaft vor:
Als Objekt für die
Kindertagesstätte ist das ehemalige und derzeit vom
Louise-Scheppler-Kindergarten genutzte Kindergartengebäude am Institut für
Hörgeschädigte vorgesehen. Der Mietvertrag läuft bis 31.08.2013. Der Vermieter
hat signalisiert, anschließend das Gebäude wieder an einen Kindergartenträger
vermieten zu wollen. Das Gebäude ist zumindest übergangsweise als Kindertagesstätte
geeignet.
Für eine
dauerhafte Nutzung sind nach Ansicht der Verwaltung Investitionen notwendig.
Den Kontakt zum Vermieter stellt die Stadt her. Alternativ sind weitere
mögliche Standorte zu prüfen.
5.
Kosten:
Für die
kindbezogene Förderung fallen bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von bis
zu 6 Stunden jährlich ca. 67.700 Euro an; die pauschale Betriebskostenförderung
mit jährlich ca. 10.600 Euro. Für die Erstausstattung fallen je Krippenplatz
2.000 Euro an, davon können eventuell 1.250 Euro refinanziert werden. Für 2013
sind vermutlich 20.000 Euro überplanmäßig bereitzustellen.
Für einen
Kindergartenplatz wird eine Ausstattungspauschale von 750 Euro je Platz vorgeschlagen.
Insgesamt müssten für die Erstausstattung 42.750 Euro im Haushalt 2013 überplanmäßig
bereitgestellt werden. Die Kosten sind nicht im Haushalt enthalten.
1. Beschluss
zur Tagesbetreuung für Grundschulkinder
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die Verwaltung
damit zu beauftragen, mit den Hortträgern und den Schulen nach Abschluss der
Schuleinschreibung Gespräche über den Bedarf zu führen und die Anerkennung für
den Fall auszusprechen, dass keine Investitionskosten für Baumaßnahmen
anfallen. Der Jugendhilfeausschuss ist über die ausgesprochenen Anerkennungen
zu informieren.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig - |
Verteiler: |
2. Beschlüsse
zur Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren:
2.1.
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren die Versorgungsquote auf 30 %
anzuheben und insgesamt 300 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung
zustellen.
2.2.
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt zur Erreichung der Versorgungsquote von 30 % die Bedarfsanerkennung
von zusätzlich 12 Krippenplätzen zum 01.09.2013.
2.3.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, das in der Sitzung vom
07.05.2012 vorgestellte Konzept der Großtagespflege in Straubing zu überprüfen,
fortzuschreiben und erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig - |
Verteiler: |
3. Beschlüsse
zur Tagesbetreuung für Kinder ab drei Jahren:
3.1.
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung zusätzlich 25
Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anzuerkennen.
3.2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt jeden neu
geschaffenen und bedarfsnotwendig anerkannten Kindergartenplatz mit einer
Erstausstattungspauschale von maximal 750 Euro zu fördern.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig - |
Verteiler: |
4. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt zum 01.09.2013 die
Trägerschaft über eine Kindertagesstätte mit 37 Plätzen - davon 12 Plätze für
Kinder unter drei Jahren - an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu vergeben; bei
Verzicht auf die Trägerschaft ersatzweise an das BRK bzw. an den Caritasverband
Straubing-Bogen.
Abstimmungsergebnis: Über den Beschlussvorschlag zur Vergabe
der Trägerschaft wird nicht abgestimmt um dem Caritasverband die Möglichkeit
zu geben sich intern abzustimmen. Der Punkt wird auf die nächste Sitzung
vertagt. |
Verteiler: |