Sitzung: 23.10.2013 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachvortrag:
Es liegt ein Antrag vom 15.03.2013 auf Aufhebung des Beschlusses zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Äußere Passauer Straße“ eines von diesem
Bauleitplanverfahren betroffenen Grundstückseigentümers vor. Dieser wurde in
Zusammenhang mit einem Vorbescheidsantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit
18 Reihenhäusern, eingegangen am 19.03.2013, gestellt. Gemäß Mitteilung in der
Sitzung des Bauausschusses vom 03.07.2013 wurde der Antrag auf Vorbescheid zur
Klärung der weiteren Vorgehensweise bzgl. der Bauleitplanung bis 28.02.2014
einstweilen zurück gestellt.
Zusammen mit dem o. g. Vorbescheidsantrag, der Deutschen Reihenhaus AG, wurde ein
Schreiben eines weiteren Grundstückseigentümers vom 13.03.2013 vorgelegt, in
dem dieser sich ausdrücklich mit dem Wohnprojekt einverstanden erklärt.
Der das Bauleitplanverfahren auslösende Vorbescheidsantrag auf
Errichtung eines Lebensmittelmarktes vom 02.11.2010 wurde von der
Antragstellerin zwischenzeitlich zurückgezogen.
Ein von einem der Grundstückseigentümer eingereichter Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf einer Teilfläche
des Bebauungsplangeltungsbereiches an der Emanuel-Schikaneder-Straße vom
29.09.2011 wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller zunächst zurückgestellt
und inzwischen ebenfalls zurückgenommen. Dieser Eigentümer hatte die
Bereitschaft zur Bereitstellung seiner Grundstücke für die Errichtung des
beantragten Lebensmittelmarktes mit Schreiben vom 03.02.2011 verweigert.
Über den Sachstand der vom Stadtrat am 21.03.2011 beschlossenen
Aufstellung des Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Sicherung der
Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes an der Äußeren Passauer Straße wurde im
Stadtentwicklungsausschuss am 21.03.2012 und am 15.05.2013 berichtet.
In den hier vorgestellten Entwurfsplanungen gingen die Ergebnisse eines
erstellten Einzelhandelsgutachtens, einer Verkehrsprognose und einer
Lärmprognose sowie städtebauliche Zielstellungen ein.
Eine aktuelle Abfrage bei verschiedenen Lebensmittelmarktbetreibern
(Edeka, Penny, Netto, Norma) hat ergeben, dass am Standort kein weiteres
Ansiedlungsinteresse besteht.
Die im Mai 2011 im Rahmen einer erweiterten Wirkungsanalyse
durchgeführte gutachterliche Untersuchung wurde im August 2013 durch
Betrachtung der aktuellen Nahversorgungssituation im Straubinger Südosten sowie
der absatzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aktualisiert.
Die Ergebnisse des aktualisierten Gutachtens stellt Herr Dipl.-Geogr.
Thomas Schwarzmann (SK Standort & Kommune Beratungs GmbH) detailliert vor.
Die Präsentation wird an die Mitglieder des Bauauschusses ausgegeben.
Es stehen nun folgende Möglichkeiten zur Diskussion:
1. Das begonnene Bauleitplanverfahren soll mit
der definierten Zielstellung „Verbesserung der Nahversorgung“ weiter betrieben
werden. Zum Ausschluss der Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB ist
dann eine Veränderungssperrensatzung zu erlassen. Die Bauvoranfragen müssten
abschlägig behandelt werden.
Herr berufsmäßiger Stadtrat Lermer und Herr
Oberbürgermeister Pannermayr erläutern die rechtlichen Vorgaben sowie mögliche
Konsequenzen im Falle einer solchen Entscheidung.
2. Der Stadtrat beschließt die Einstellung des
laufenden Bauleitplanverfahrens.
In diesem Fall würde der aktuelle
Vorbescheidsantrag dann gemäß § 34 BauGB genehmigt werden können. Eine
Beteiligung der Fachstellen (Umwelt, Bauordnung, Erschließung, Tiefbau) ergab,
dass dem Vorhaben keine nennenswerten Fachbelange entgegenstehen dürften. Die
Einfügung nach Art und Maß der baulichen Nutzung ist nach Auffassung der Verwaltung
gegeben, ein Planerfordernis wird nicht gesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Aufgabe der bisherigen Bauleitplanung, da
einer Platzierung eines Lebensmittelmarktes am Standort aus gutachterlicher
Sicht keine Realisierungschance eingeräumt wird, da weder ein Investor bzw.
Betreiber noch eine etwaig in Frage kommende Lebensmittelmarktkette ein
Standortinteresse bekundet haben und da beide betroffenen Grundstückseigentümer
eine andere Bebauungsabsicht zur Verbescheidung vorgelegt haben.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Es erfolgt die
Beratung in den Fraktionen. In der Sitzung am 18.11.2013 hat der Stadtrat über
das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.