Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachvortrag:

 

Es liegt ein Antrag vom 15.03.2013 auf Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Äußere Passauer Straße“ eines von diesem Bauleitplanverfahren betroffenen Grundstückseigentümers vor. Dieser wurde in Zusammenhang mit einem Vorbescheidsantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 18 Reihenhäusern, eingegangen am 19.03.2013, gestellt. Gemäß Mitteilung in der Sitzung des Bauausschusses vom 03.07.2013 wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Klärung der weiteren Vorgehensweise bzgl. der Bauleitplanung bis 28.02.2014 einstweilen zurück gestellt.


Zusammen mit dem o. g. Vorbescheidsantrag, der Deutschen Reihenhaus AG, wurde ein Schreiben eines weiteren Grundstückseigentümers vom 13.03.2013 vorgelegt, in dem dieser sich ausdrücklich mit dem Wohnprojekt einverstanden erklärt.

Der das Bauleitplanverfahren auslösende Vorbescheidsantrag auf Errichtung eines Lebensmittelmarktes vom 02.11.2010 wurde von der Antragstellerin zwischenzeitlich zurückgezogen.

Ein von einem der Grundstückseigentümer eingereichter Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf einer Teilfläche des Bebauungsplangeltungsbereiches an der Emanuel-Schikaneder-Straße vom 29.09.2011 wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller zunächst zurückgestellt und inzwischen ebenfalls zurückgenommen. Dieser Eigentümer hatte die Bereitschaft zur Bereitstellung seiner Grundstücke für die Errichtung des beantragten Lebensmittelmarktes mit Schreiben vom 03.02.2011 verweigert.

 

Über den Sachstand der vom Stadtrat am 21.03.2011 beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Sicherung der Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes an der Äußeren Passauer Straße wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 21.03.2012 und am 15.05.2013 berichtet.

In den hier vorgestellten Entwurfsplanungen gingen die Ergebnisse eines erstellten Einzelhandelsgutachtens, einer Verkehrsprognose und einer Lärmprognose sowie städtebauliche Zielstellungen ein.

 

Eine aktuelle Abfrage bei verschiedenen Lebensmittelmarktbetreibern (Edeka, Penny, Netto, Norma) hat ergeben, dass am Standort kein weiteres Ansiedlungsinteresse besteht.

Die im Mai 2011 im Rahmen einer erweiterten Wirkungsanalyse durchgeführte gutachterliche Untersuchung wurde im August 2013 durch Betrachtung der aktuellen Nahversorgungssituation im Straubinger Südosten sowie der absatzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aktualisiert.

Die Ergebnisse des aktualisierten Gutachtens stellt Herr Dipl.-Geogr. Thomas Schwarzmann (SK Standort & Kommune Beratungs GmbH) detailliert vor. Die Präsentation wird an die Mitglieder des Bauauschusses ausgegeben.

 

Es stehen nun folgende Möglichkeiten zur Diskussion:

 

1.    Das begonnene Bauleitplanverfahren soll mit der definierten Zielstellung „Verbesserung der Nahversorgung“ weiter betrieben werden. Zum Ausschluss der Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB ist dann eine Veränderungssperrensatzung zu erlassen. Die Bauvoranfragen müssten abschlägig behandelt werden.

Herr berufsmäßiger Stadtrat Lermer und Herr Oberbürgermeister Pannermayr erläutern die rechtlichen Vorgaben sowie mögliche Konsequenzen im Falle einer solchen Entscheidung.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Einstellung des laufenden Bauleitplanverfahrens.

In diesem Fall würde der aktuelle Vorbescheidsantrag dann gemäß § 34 BauGB genehmigt werden können. Eine Beteiligung der Fachstellen (Umwelt, Bauordnung, Erschließung, Tiefbau) ergab, dass dem Vorhaben keine nennenswerten Fachbelange entgegenstehen dürften. Die Einfügung nach Art und Maß der baulichen Nutzung ist nach Auffassung der Verwaltung gegeben, ein Planerfordernis wird nicht gesehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufgabe der bisherigen Bauleitplanung, da einer Platzierung eines Lebensmittelmarktes am Standort aus gutachterlicher Sicht keine Realisierungschance eingeräumt wird, da weder ein Investor bzw. Betreiber noch eine etwaig in Frage kommende Lebensmittelmarktkette ein Standortinteresse bekundet haben und da beide betroffenen Grundstückseigentümer eine andere Bebauungsabsicht zur Verbescheidung vorgelegt haben.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis. Es erfolgt die Beratung in den Fraktionen. In der Sitzung am 18.11.2013 hat der Stadtrat über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.