Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Mit einstimmigem Beschluss vom 10.12.2018 hat der Stadtrat festgelegt, dass aufgrund der Bedeutung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing mit einer Jahreskapazität von 120.000 Tonnen ein Bürgerentscheid gem. Art. 18a Abs. 2 GO durchgeführt werden soll. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die konkrete Fragestellung des Bürgerentscheids vorzubereiten und dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die zur Abstimmung kommende Fragestellung, die den eigenen Wirkungskreis der Stadt Straubing betreffen muss, ist so zu formulieren, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Das bedeutet, dass der Abstimmende entweder mit Ja der Fragestellung zustimmt oder mit Nein seine Zustimmung verweigert. Nicht zulässig sind alternative Fragestellungen, so zum Beispiel eine Auswahl aus mehreren Varianten. Damit ist es bezüglich einer Monoverbrennungsanlage ausgeschlossen, dass im Rahmen des Bürgerentscheids der Wahlberechtigte unter verschiedenen Jahresdurchsatzmengen auswählen kann.

 

Die bisherigen Planungen des Eigenbetriebes SER sowie des möglichen Kooperationspartners, der Bayernwerk Natur GmbH, gingen stets von einem Jahresdurchsatz von 120.000 Tonnen aus. Diese Größenordnung setzte sich zusammen aus 108.000 Tonnen Klärschlamm mit 75 Prozent und 12.000 Tonnen Klärschlamm mit 10 Prozent Wassergehalt. Daraus errechnet sich eine Klärschlammtrockensubstanz (= Klärschlamm ohne Wasseranteile) von ca. 40.000 Tonnen pro Jahr. Die in den Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrates vorgelegten Berechnungen für die aus betriebswirtschaftlicher Sicht kostengünstigste Variante basierten auf diesen Mengenansätzen. Damit waren diese stets Grundlage der Beschlüsse und Diskussionen. Konsequenterweise sollte deshalb im Bürgerentscheid die Fragestellung dahingehend formuliert werden, ob mit der Errichtung einer Monoverbrennungsanlage mit einer Jahresdurchsatzkapazität von 120.000 Tonnen Einverständnis besteht.

 

Es wird deshalb seitens der Verwaltung folgende Fragestellung vorgeschlagen:

 

Sind Sie dafür, dass die Stadt Straubing die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass an der Kläranlage Straubing eine Monoverbrennungsanlage für entwässerten bzw. getrockneten Klärschlamm mit einer Jahresdurchsatzmenge von maximal 120.000 Tonnen, dies entspricht einer Trockensubstanzmenge von jährlich ca. 40.000 Tonnen, errichtet werden kann?

 


Im Rahmen der Diskussion stellt Stadtrat Grundl im Namen der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ den Antrag, zwei Bürgerentscheide durchzuführen und zusätzlich eine Stichfrage (falls beide eine Mehrheit finden) zu stellen - Antrag siehe Anlage.

 

Hierzu erläutert berufsmäßiger Stadtrat Lermer ausführlich die Rechtslage. Auf den Aktenvermerk vom 24.01.2019, der als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Nach Auffassung von berufsmäßigem Stadtrat Lermer und ebenso nach Meinung der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierung von Niederbayern) ist es grundsätzlich der Stadt verwehrt, zum gleichen Projekt mehrere Bürgerentscheide zur Abstimmung zu stellen.

 

Oberbürgermeister Pannermayr sagt zu, dass vor dem Bürgerentscheid am 26. Mai 2019 die Stadt selbstverständlich Öffentlichkeitsarbeit betreiben werde, in deren Rahmen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben werden, sich eingehend über die Thematik „Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm“ zu informieren. So könne er sich unter anderem eine weitere Bürgerversammlung mit mehreren Fachleuten unter neutraler Moderation vorstellen, die das Thema Monoverbrennungsanlage aus unterschiedlichen Blickwinkeln offen und ehrlich beleuchtet.

 

Die Stadtratsfraktionen äußern sich positiv zu der beabsichtigten Öffentlichkeitsarbeit und würden eine derartige Bürgerversammlung sehr begrüßen.

 

Nach kurzer Diskussion, in deren Rahmen weitere Fragen der Stadträte Dr. Herpich und Dasch beantwortet werden, ergehen folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Antrag der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum gleichen Sachgegenstand zwei Bürgerentscheide durchzuführen und zusätzlich eine Stichfrage zu stellen (falls beide eine Mehrheit finden), wird abgelehnt.

 

- Mehrheitsbeschluss -

Abstimmungsergebnis: 3:35

 

 

 

 

2.    Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fragestellung für den Bürgerentscheid gemäß Art. 18a Abs. 2 GO über die Errichtung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing zu.

Die Fragestellung lautet: Sind Sie dafür, dass die Stadt Straubing die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass an der Kläranlage Straubing eine Monoverbrennungsanlage für entwässerten bzw. getrockneten Klärschlamm mit einer Jahresdurchsatzmenge von maximal 120.000 Tonnen, dies entspricht einer Trockensubstanzmenge von jährlich ca. 40.000 Tonnen, errichtet werden kann?

 

- Mehrheitsbeschluss -

Abstimmungsergebnis: 35:3

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

1 (2x), 10, 15, 2 (2x), 21

 

 

Anlagen:

 

Fragestellung zum Bürgerentscheid

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aktenvermerk Referat 1 vom 24.01.2019