Sachvortrag:
Mit einstimmigem
Beschluss vom 10.12.2018 hat der Stadtrat festgelegt, dass aufgrund der
Bedeutung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing mit einer
Jahreskapazität von 120.000 Tonnen ein Bürgerentscheid gem. Art. 18a Abs. 2 GO
durchgeführt werden soll. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die
konkrete Fragestellung des Bürgerentscheids vorzubereiten und dem Stadtrat zur
abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Die zur Abstimmung
kommende Fragestellung, die den eigenen Wirkungskreis der Stadt Straubing
betreffen muss, ist so zu formulieren, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet
werden kann. Das bedeutet, dass der Abstimmende entweder mit Ja der
Fragestellung zustimmt oder mit Nein seine Zustimmung verweigert. Nicht
zulässig sind alternative Fragestellungen, so zum Beispiel eine Auswahl aus
mehreren Varianten. Damit ist es bezüglich einer Monoverbrennungsanlage
ausgeschlossen, dass im Rahmen des Bürgerentscheids der Wahlberechtigte unter
verschiedenen Jahresdurchsatzmengen auswählen kann.
Die bisherigen
Planungen des Eigenbetriebes SER sowie des möglichen Kooperationspartners, der
Bayernwerk Natur GmbH, gingen stets von einem Jahresdurchsatz von 120.000
Tonnen aus. Diese Größenordnung setzte sich zusammen aus 108.000 Tonnen Klärschlamm
mit 75 Prozent und 12.000 Tonnen Klärschlamm mit 10 Prozent Wassergehalt.
Daraus errechnet sich eine Klärschlammtrockensubstanz (= Klärschlamm ohne
Wasseranteile) von ca. 40.000 Tonnen pro Jahr. Die in den Sitzungen der
Ausschüsse und des Stadtrates vorgelegten Berechnungen für die aus
betriebswirtschaftlicher Sicht kostengünstigste Variante basierten auf diesen
Mengenansätzen. Damit waren diese stets Grundlage der Beschlüsse und
Diskussionen. Konsequenterweise sollte deshalb im Bürgerentscheid die Fragestellung
dahingehend formuliert werden, ob mit der Errichtung einer
Monoverbrennungsanlage mit einer Jahresdurchsatzkapazität von 120.000 Tonnen
Einverständnis besteht.
Es wird deshalb
seitens der Verwaltung folgende Fragestellung vorgeschlagen:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Straubing die
planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass an der Kläranlage
Straubing eine Monoverbrennungsanlage für entwässerten bzw. getrockneten
Klärschlamm mit einer Jahresdurchsatzmenge von maximal 120.000 Tonnen, dies
entspricht einer Trockensubstanzmenge von jährlich ca. 40.000 Tonnen, errichtet
werden kann?
Im Rahmen der Diskussion stellt Stadtrat
Grundl im Namen der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ den Antrag, zwei
Bürgerentscheide durchzuführen und zusätzlich eine Stichfrage (falls beide eine
Mehrheit finden) zu stellen - Antrag siehe Anlage.
Hierzu erläutert berufsmäßiger Stadtrat
Lermer ausführlich die Rechtslage. Auf den Aktenvermerk vom 24.01.2019, der als
Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Nach Auffassung von berufsmäßigem
Stadtrat Lermer und ebenso nach Meinung der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierung
von Niederbayern) ist es grundsätzlich der Stadt verwehrt, zum gleichen Projekt
mehrere Bürgerentscheide zur Abstimmung zu stellen.
Oberbürgermeister Pannermayr sagt zu, dass
vor dem Bürgerentscheid am 26. Mai 2019 die Stadt selbstverständlich
Öffentlichkeitsarbeit betreiben werde, in deren Rahmen die Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit haben werden, sich eingehend über die Thematik
„Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm“ zu informieren. So könne er sich unter
anderem eine weitere Bürgerversammlung mit mehreren Fachleuten unter neutraler
Moderation vorstellen, die das Thema Monoverbrennungsanlage aus
unterschiedlichen Blickwinkeln offen und ehrlich beleuchtet.
Die Stadtratsfraktionen äußern sich positiv
zu der beabsichtigten Öffentlichkeitsarbeit und würden eine derartige
Bürgerversammlung sehr begrüßen.
Nach kurzer Diskussion, in deren Rahmen
weitere Fragen der Stadträte Dr. Herpich und Dasch beantwortet werden, ergehen
folgende Beschlüsse:
1.
Der Antrag der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die
Grünen“ zum gleichen Sachgegenstand zwei Bürgerentscheide durchzuführen und
zusätzlich eine Stichfrage zu stellen (falls beide eine Mehrheit finden), wird
abgelehnt.
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Mehrheitsbeschluss - Abstimmungsergebnis: 3:35 |
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2.
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Fragestellung für den Bürgerentscheid gemäß Art. 18a Abs. 2 GO über
die Errichtung einer Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing zu.
Die Fragestellung
lautet: Sind Sie dafür, dass die Stadt Straubing die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür schafft, dass an der Kläranlage Straubing eine
Monoverbrennungsanlage für entwässerten bzw. getrockneten Klärschlamm mit einer
Jahresdurchsatzmenge von maximal 120.000 Tonnen, dies entspricht einer
Trockensubstanzmenge von jährlich ca. 40.000 Tonnen, errichtet werden kann?
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Mehrheitsbeschluss - Abstimmungsergebnis: 35:3 |
Verteiler: 1 (2x), 10, 15,
2 (2x), 21 |
Anlagen:
Fragestellung zum Bürgerentscheid
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Aktenvermerk Referat 1 vom 24.01.2019