Beschluss: ohne Erinnerung

Straßenrechtliche Widmung der Fußgängerzone – Teileinziehung der Ottogasse;

hier:    Sachstandsmitteilung

 

Herr berufsmäßiger Stadtrat Lermer setzt den Stadtrat davon in Kenntnis, dass gegen die am 31.10.2018 im Amtsblatt Nr. 44 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung vom 29.10.2018 über die Teileinziehung der Ottogasse von einem dort ansässigen Gewerbetreibenden am 14.12.2018 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht wurde, über deren Zulässigkeit (Klagefrist) nun zu befinden ist. Da dieser Rechtsbehelf die Wirksamkeit der Teileinziehungsverfügung suspendiert, muss auch hinsichtlich darauf aufbauender straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen (Beschilderung) die abschließende gerichtliche Entscheidung abgewartet werden.

 

Der Stadtrat nimmt von dieser Sachstandsmitteilung Kenntnis.


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