Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat am 23.07.2018 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Klinikum Sankt Elisabeth“ aufzustellen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Aufstellungsentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Straubing Nr. 43 vom 25.10.2018. Die Pressemitteilung veröffentlichte das Straubinger Tagblatt am 31.10.2018. Zusätzlich wurden die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Straubing zur Einsicht eingestellt.

 

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 31.10.2018 statt. Diese wurden auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zur Äußerung aufgefordert.

 

Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wurden von den beteiligten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden Stellungnahmen vorgebracht. Zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird auf den Vorlagebericht der Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 07.01.2019 verwiesen.


Entsprechend der Empfehlung des Bau- und Planungsausschuss vom 23.01.2019 ergeht folgender Beschluss:

 

1.   Der Vorlagebericht der Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 07.01.2019 wird zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich akzeptiert. Der Vorlagebericht ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Klinikum Sankt Elisabeth“ (Nr. 210) mit Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

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