Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Die Prüfung umfasste die sog. Kleinen Stiftungen und die Bürgerspitalstiftung.

 

Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Buchführung und der Jahresabschluss der Stiftungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Auch die Haushaltsgrundsätze wurden eingehalten.

 

Bei den Kleinen Stiftungen konnte durchweg ein kleiner Gewinn bzw. ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden. Allerdings war – wie auch in den Vorjahren – die Erhaltung des Grundstockvermögens in seinem realen Wert bei der Stadtoberamtmann Hans Schneider – von Zaleski´schen Stipendienstiftung und der Oberamtmann Hans Schneider – von Zaleski´schen Stiftung nicht vollständig möglich.

 

Für die Bürgerspitalstiftung als größte Stiftung in der Verwaltung der Stadt, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Gewinn von 169.184,58 €.

Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2017 insgesamt 5.341.579,86 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich auf 1.161.243,80 €. Die Bilanzsumme der Bürgerspitalstiftung zum 31.12.2017 beträgt 15.958.566,91 €; sie hat sich damit gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (+0,2%).



Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

Verteiler:

11.1 (2x), 35

 

Anlage:

 

Schlussbericht zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen Stiftungen 2017