Sitzung: 28.01.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Die Prüfung umfasste die
sog. Kleinen Stiftungen und die Bürgerspitalstiftung.
Es kann zusammenfassend festgestellt werden,
dass die Buchführung und der Jahresabschluss der Stiftungen den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen.
Die Jahresabschlüsse vermitteln unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Auch
die Haushaltsgrundsätze wurden eingehalten.
Bei den Kleinen Stiftungen konnte
durchweg ein kleiner Gewinn bzw. ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden.
Allerdings war – wie auch in den Vorjahren – die Erhaltung des
Grundstockvermögens in seinem realen Wert bei der Stadtoberamtmann Hans
Schneider – von Zaleski´schen Stipendienstiftung und der Oberamtmann Hans
Schneider – von Zaleski´schen Stiftung nicht vollständig möglich.
Für die Bürgerspitalstiftung als größte
Stiftung in der Verwaltung der Stadt, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017
ein Gewinn von 169.184,58 €.
Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2017
insgesamt 5.341.579,86 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
beliefen sich auf 1.161.243,80 €. Die Bilanzsumme der Bürgerspitalstiftung zum
31.12.2017 beträgt 15.958.566,91 €; sie hat sich damit gegenüber dem Vorjahr
kaum verändert (+0,2%).
Entsprechend
der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.01.2019 ergeht folgender
Beschluss:
1. Der
Berichtsentwurf des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.12.2018 wird in vollem Umfang
anerkannt.
Die Jahresüberschüsse der genannten Stiftungen werden auf neue
Rechnung vorgetragen.
c) Der Jahresgewinn der
Bürgerspitalstiftung von 169.184,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig - |
Verteiler: 11.1 (2x), 35 |
Anlage:
Schlussbericht
zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse der rechtsfähigen
Stiftungen 2017