Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2014 einstimmig beschlossen, dass die Flächen des Römerparks, des Ostkastells und von St. Peter in die UNESCO-Welterbestätten ‚Grenzen des Römischen Reiches‘ einbezogen werden sollen. Der Erweiterungsantrag unter Beteiligung des bayerischen, slowakischen und ungarischen Teils des Donaulimes wurde unter Federführung von Österreich am 1. Februar 2018 bei der UNESCO in Paris unter dem Namen „Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes“ gestellt.
Am 27. September 2018 fand eine Begutachtung der zukünftigen Welterbestätten in Straubing durch ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) im Rahmen einer Reise zu allen eingereichten Plätzen statt. Mit Blick auf die unterschiedlichen Verhältnisse in Ungarn, der Slowakei, Österreich und Bayern wurde vorgeschlagen, sogenannte ‚Pufferzonen‘ um die zukünftigen Welterbeflächen herum einzurichten, um ein bestmögliches Management zu erreichen. Diese Pufferzonen dienen dazu, eine „Best Practice“ in der Bodendenkmalpflege zu erreichen. In Bayern ist die Einrichtung von Pufferzonen unproblematisch, weil diese Praxis im Bereich von Bodendenkmälern nach Art 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz bereits jetzt ausgeübt wird. In der Pufferzone kann also wie bisher unter Einbeziehung der archäologischen Bodendenkmalpflege weiter gebaut werden, für die Flächennutzung gibt es keine Änderungen.
Für Straubing wird von Gutachtern vorgeschlagen, die Zivilsiedlung der römischen Kastelle im Antrag als Pufferzone zu definieren. Diese Zivilsiedlung ist bereits jetzt als flächiges Bodendenkmal Nr. D-2-7141-0053 ausgewiesen (siehe Plan: rote Fläche mit eingetragener Denkmalnummer). In ihrem Kern liegen die zukünftigen Welterbestätten. Um die inhaltliche Abstimmung zwischen der Stadt Straubing und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für ICOMOS zu gewährleisten, wird um eine Zustimmung des Stadtrates von Straubing zu dieser Pufferzone gebeten. Das Abstimmungsergebnis soll mit den Nachbesserungen für alle in Ungarn, der Slowakei, Österreich und in Bayern betroffenen Stätten, für die ähnliche Entscheidungen notwendig sind, am 28. Februar 2019 als gemeinsame Reaktion auf die Evaluation nach Paris übermittelt werden.
Zusatzinformation: Auch für St. Peter wird es Nachbesserungen geben müssen. Sie betreffen aber die wissenschaftliche Argumentation zur Ausdehnung des Denkmals. Diese wird durch die Stadtarchäologie Straubing und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Eine Pufferzone muss es in diesem Fall nicht geben.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, dass das Bodendenkmal Nr. D-2-7141-0053, in dessen
Mittelpunkt die zukünftigen Welterbestätten Römerpark und Ostkastell liegen, im
Welterbeantrag „Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes“ insgesamt als
Pufferzone definiert werden kann.
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig - |
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