Beschluss: ohne Erinnerung

Sachvortrag:

 

Seit vielen Jahren wird in der Stadt Straubing bezüglich der Einladungen zu Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates wie folgt verfahren:

 

1.    Die Mitglieder des Ausschusses werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung durch formlose Zustellung zu den Ausschusssitzungen eingeladen (analog zu §24 der Geschäftsordnung des Stadtrates).

 

2.    Alle übrigen Mitglieder des Stadtrates, die nicht dem jeweiligen Ausschuss angehören, erhalten in Abdruck die Einladung zu Ausschusssitzungen mit der Tagesordnung zur Kenntnisnahme mit der Stadtratspost schriftlich zugesandt. Zum Teil werden auch die Vorlagen (Sachberichte mit Empfehlungsbeschluss, Dokumente) schriftlich zugeleitet.

 

3.    Aus Umweltschutzgründen (Papiereinsparung!) soll ab sofort auf die unter Ziffer 2 dargestellte Praxis verzichtet werden, d. h. die nicht dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Stadträte erhalten die Tagesordnung und die weiteren Sitzungsunterlagen (Sachberichte, Dokumente) nicht mehr schriftlich zugeleitet. Alle Stadträte haben aber die Möglichkeit, dass sie sich die Tagesordnung des Ausschusses (den öffentlichen und nichtöffentlichen Teil!) im Ratsinformationssystem ansehen. Auch die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil (Sachberichte mit Beschlussempfehlung, Dokumente) können von dem nicht dem Ausschuss angehörenden Stadtratsmitglied jederzeit eingesehen werden.

 

4.    Diese Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis findet nach der Ferienzeit des Stadtrates – also ab September 2019 – Anwendung.

 

 

Der Stadtrat nimmt von dieser Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis zustimmend Kenntnis.

 

Diese Neuregelungen der Verwaltungspraxis bezüglich der Thematik „Sitzungseinladung“ stellen lediglich einen ersten Schritt dar. Im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates nach den Kommunalwahlen im kommenden Jahr könnte es durchaus zu weiteren Neuregelungen kommen.

 

In diesem Zusammenhang verweist Herr Oberbürgermeister Pannermayr auch auf den vor kurzem eingerichteten Arbeitskreis „Nachhaltige Beschaffung“, der in den nächsten Monaten ein Konzept zur schrittweisen Ausrichtung der Beschaffung nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten erarbeiten wird.

 

Im Übrigen vertritt Oberbürgermeister Pannermayr die Auffassung, dass die Stadt Straubing ein kommunales Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzept entwickeln sollte, das u. a. die Bereiche „Mobilität, Energie, Flächenentwicklung, Grünflächenstrategie und Ressourceneinsatz in der Verwaltung“ beinhalten sollte. Es wird angestrebt, die Erarbeitung dieses Konzepts im „Jahresprogramm 2020“ zu verankern.


 

- ohne Erinnerung -

Verteiler:

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