Sitzung: 22.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ohne Erinnerung
Sachvortrag:
Seit vielen Jahren wird in der Stadt Straubing bezüglich der Einladungen
zu Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates wie folgt verfahren:
1.
Die
Mitglieder des Ausschusses werden schriftlich unter Beifügung der
Tagesordnung durch formlose Zustellung zu den Ausschusssitzungen eingeladen
(analog zu §24 der Geschäftsordnung des Stadtrates).
2.
Alle
übrigen Mitglieder des Stadtrates, die nicht dem jeweiligen Ausschuss
angehören, erhalten in Abdruck die Einladung zu Ausschusssitzungen mit der
Tagesordnung zur Kenntnisnahme mit der Stadtratspost schriftlich zugesandt.
Zum Teil werden auch die Vorlagen (Sachberichte mit Empfehlungsbeschluss,
Dokumente) schriftlich zugeleitet.
3.
Aus
Umweltschutzgründen (Papiereinsparung!) soll ab sofort auf die unter Ziffer 2 dargestellte
Praxis verzichtet werden, d. h. die nicht dem jeweiligen Ausschuss angehörenden
Stadträte erhalten die Tagesordnung und die weiteren Sitzungsunterlagen
(Sachberichte, Dokumente) nicht mehr schriftlich zugeleitet. Alle Stadträte haben aber die Möglichkeit,
dass sie sich die Tagesordnung des Ausschusses (den öffentlichen und
nichtöffentlichen Teil!) im Ratsinformationssystem ansehen. Auch die
Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil
(Sachberichte mit Beschlussempfehlung, Dokumente) können von dem nicht dem
Ausschuss angehörenden Stadtratsmitglied jederzeit eingesehen werden.
4.
Diese
Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis findet nach der Ferienzeit des
Stadtrates – also ab September 2019 – Anwendung.
Der Stadtrat nimmt von dieser Änderung
der bisherigen Verwaltungspraxis zustimmend Kenntnis.
Diese Neuregelungen der
Verwaltungspraxis bezüglich der Thematik „Sitzungseinladung“ stellen lediglich
einen ersten Schritt dar. Im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung des
Stadtrates nach den Kommunalwahlen im kommenden Jahr könnte es durchaus zu
weiteren Neuregelungen kommen.
In diesem Zusammenhang verweist Herr
Oberbürgermeister Pannermayr auch auf den vor kurzem eingerichteten
Arbeitskreis „Nachhaltige Beschaffung“, der in den nächsten Monaten ein Konzept
zur schrittweisen Ausrichtung der Beschaffung nach ökologischen und sozialen
Gesichtspunkten erarbeiten wird.
Im Übrigen vertritt Oberbürgermeister
Pannermayr die Auffassung, dass die Stadt Straubing ein kommunales
Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkonzept entwickeln sollte, das u. a. die
Bereiche „Mobilität, Energie, Flächenentwicklung, Grünflächenstrategie und
Ressourceneinsatz in der Verwaltung“ beinhalten sollte. Es wird angestrebt, die
Erarbeitung dieses Konzepts im „Jahresprogramm 2020“ zu verankern.
- ohne
Erinnerung - |
Verteiler: 1, 10, 16, 2,
20, 26, 3, 30, 33, 35, 4, 5 |