Beschluss: ohne Erinnerung

Raumsituation am Johannes-Turmair-Gymnasium

 

Die Schulleitung des Johannes-Turmair-Gymnasiums hat die Schulverwaltung gebeten, den Raumbedarf der Schule unter Zugrundelegung der jetzt geltenden Berechnungsbestimmungen neu zu ermitteln.

 

Nach einer ersten Abstimmung der Schulverwaltung mit dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern, Herrn Anselm Räde, ist aufgrund der Anmeldezahlen der letzten Jahre voraussichtlich langfristig von einer Vierzügigkeit als Berechnungsgrundlage auszugehen.

 

Unter Heranziehung der jetzigen Berechnungsgrundlagen nach Förderbandbreiten ergeben sich bei einer Vierzügigkeit notwendige Klassen- und Fachräume in einem Ausmaß von 4.412,67 qm. Derzeit verfügt das Gymnasium bei den Fach- und Klassenräumen über ein Flächenpotenzial von 3.341,69 qm. In diese Flächen sind die ca. 500 qm, die in mobilen Räumen geschaffen wurden, eingerechnet.

 

Somit ergibt sich ein Flächenfehlbedarf von ca. 1.000 qm, die mobilen Klassenräume mitberücksichtigt von rund 1.500 qm.

 

Ursächlich für diesen Raumbedarf sind folgende Umstände.

 

1.      Ab dem Schuljahr 2014/2015 wurde Englisch als 1. Fremdsprache eingeführt. Dadurch ergibt sich ein höherer Raumbedarf durch die Bildung zusätzlicher Klassen.

2.      Trotz stabiler Schülerzahlen hat sich die Klassenzahl von 22 auf 26 erhöht mit einem zusätzlichen Bedarf von 4 Klassenzimmern.

3.      Das zuletzt berechnete Raumprogramm im Schuljahr 2014/2015 ging von einer Dreizügigkeit aus. Dies ist aufgrund der Schülerentwicklung nicht zu halten.

4.      Nach Änderung der Schulbauverordnung sind Flächenbandbreiten anzulegen. Bei einer Dreizügigkeit würde sich nach dieser neuen Berechnungsgrundlage ein Mehrbedarf von rund 500 qm an Lehr- und Unterrichtsräumen (und damit ca. 1.000 qm weniger als bei einer Vierzügigkeit) ergeben.

 

Zusammenfassend ergibt sich ein Flächenmehrbedarf von ca. 1.000 qm im Unterrichtsbereich, bei Einrechnung der jetzt bestehenden Anlage aus mobilen Bauelementen sogar von 1.500 qm, der in den nächsten Jahren zu decken sein wird.

 

Der Stadtrat nimmt vom geschilderten Sachverhalt Kenntnis.


 

- ohne Erinnerung -

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