Sitzung: 22.07.2019 Stadtrat
Beschluss: ohne Erinnerung
Raumsituation am Johannes-Turmair-Gymnasium
Die Schulleitung des Johannes-Turmair-Gymnasiums hat die Schulverwaltung
gebeten, den Raumbedarf der Schule unter Zugrundelegung der jetzt geltenden
Berechnungsbestimmungen neu zu ermitteln.
Nach einer ersten Abstimmung der Schulverwaltung mit dem
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern, Herrn Anselm Räde,
ist aufgrund der Anmeldezahlen der letzten Jahre voraussichtlich langfristig
von einer Vierzügigkeit als Berechnungsgrundlage auszugehen.
Unter Heranziehung der jetzigen Berechnungsgrundlagen nach
Förderbandbreiten ergeben sich bei einer Vierzügigkeit notwendige Klassen- und
Fachräume in einem Ausmaß von 4.412,67 qm. Derzeit verfügt das Gymnasium bei
den Fach- und Klassenräumen über ein Flächenpotenzial von 3.341,69 qm. In diese
Flächen sind die ca. 500 qm, die in mobilen Räumen geschaffen wurden,
eingerechnet.
Somit ergibt sich ein Flächenfehlbedarf von ca. 1.000 qm, die mobilen
Klassenräume mitberücksichtigt von rund 1.500 qm.
Ursächlich für diesen Raumbedarf sind folgende Umstände.
1.
Ab dem
Schuljahr 2014/2015 wurde Englisch als 1. Fremdsprache eingeführt. Dadurch
ergibt sich ein höherer Raumbedarf durch die Bildung zusätzlicher Klassen.
2.
Trotz
stabiler Schülerzahlen hat sich die Klassenzahl von 22 auf 26 erhöht mit einem
zusätzlichen Bedarf von 4 Klassenzimmern.
3.
Das
zuletzt berechnete Raumprogramm im Schuljahr 2014/2015 ging von einer
Dreizügigkeit aus. Dies ist aufgrund der Schülerentwicklung nicht zu halten.
4.
Nach
Änderung der Schulbauverordnung sind Flächenbandbreiten anzulegen. Bei einer
Dreizügigkeit würde sich nach dieser neuen Berechnungsgrundlage ein Mehrbedarf
von rund 500 qm an Lehr- und Unterrichtsräumen (und damit ca. 1.000 qm weniger
als bei einer Vierzügigkeit) ergeben.
Zusammenfassend ergibt sich ein Flächenmehrbedarf von ca. 1.000 qm im
Unterrichtsbereich, bei Einrechnung der jetzt bestehenden Anlage aus mobilen
Bauelementen sogar von 1.500 qm, der in den nächsten Jahren zu decken sein
wird.
Der Stadtrat nimmt vom geschilderten Sachverhalt Kenntnis.
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