Sitzung: 22.07.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Gem. Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat die Stadt jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederung für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.
Er enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaften, die Ertragslage und die Kreditaufnahme.
Der Bericht für das Jahr 2017 ist im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme hinterlegt.
Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates am 07.07.2014 wurden die Handlungsbefugnisse des Oberbürgermeisters in den Gesellschafterversammlungen neu geregelt. Hiernach ist der Oberbürgermeister für folgende jährlich wiederkehrende Beschlüsse bevollmächtigt:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses,
b) die Entlastung des Aufsichts-/Verwaltungsrates und der Geschäftsführung bei Vorlage des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers,
c) die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung/Verwendung des Bilanzgewinns,
d) die Wahl des Abschluss-/Wirtschaftsprüfers und
e) die Genehmigung des Wirtschafts- und Stellenplanes.
Er ist ebenfalls bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum St. Elisabeth Straubing GmbH abzustimmen, soweit bei diesen Beschlüssen keine Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages erforderlich ist und deshalb das Stimmrecht der Stadt Straubing keine entscheidungserhebliche Bedeutung hat.
Lediglich bei der Stadtwerke Straubing GmbH und der Hafen Straubing-Sand GmbH wurden Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen getätigt, die der Genehmigung durch den Stadtrat bedürfen.
Bei allen Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung wurde der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts in entsprechender Anwendung der §§ 316 und 317 HGB geprüft.
Bei allen Gesellschaften liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vor.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2017 zur Kenntnis und genehmigt die Entscheidungen des Vertreters der Stadt Straubing in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Straubing GmbH und der Hafen Straubing-Sand GmbH für das Geschäftsjahr 2017.
[Herr Oberbürgermeister Pannermayr hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der
Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. Den
Vorsitz führte bei diesem Punkt Frau Bürgermeisterin Maria Stelzl.]
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig - |
Verteiler: 3, 30 (2x) |
Anlage:
Beteiligungsbericht 2017 (ist im RIS hinterlegt)