Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Die im Wirtschaftsplan festgelegten Investitionsmaßnahmen werden jeweils als Maßnahmenkonto im Buchungsprogramm (Ok-fis NKFW) angelegt. Die Maßnahmen ziehen sich meist über mehrere Jahre. Hierzu ist es erforderlich gem. § 15 Abs. 4 Satz 2 EBV die entstandenen Restmittel auf das folgende Haushaltsjahr zu übertragen. Die in Anlage 1 dargestellten Restmittel je Maßnahme bedürfen der Zustimmung des Werkausschusses sowie des Stadtrates.

 

Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe b) und c) bedürfen Mittelverschiebungen ab 75.000 Euro der Zustimmung des Stadtrates. In Anlage 2 ist die Mittelverschiebung (überplanmäßige Mittelbereitstellung) zwischen den Maßnahmen dargestellt. Eine Erklärung ist dem jeweiligen Übertrag beigefügt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Werkausschusses zum Übertrag der Restmittel der Investitionsmaßnahmen sowie der notwendigen überplanmäßigen Mittelbereitstellung, wie in den Vorlagen dargestellt, zu.


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

Verteiler:

5, 5.1

 

 

Anlagen:

 

Übertrag Investitionsmaßnahmen 2018-2019

Übersicht Mittelverschiebung