Sitzung: 22.07.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Die im Wirtschaftsplan festgelegten
Investitionsmaßnahmen werden jeweils als Maßnahmenkonto im Buchungsprogramm
(Ok-fis NKFW) angelegt. Die Maßnahmen ziehen sich meist über mehrere Jahre.
Hierzu ist es erforderlich gem. § 15 Abs. 4 Satz 2 EBV die entstandenen
Restmittel auf das folgende Haushaltsjahr zu übertragen. Die in Anlage 1
dargestellten Restmittel je Maßnahme bedürfen der Zustimmung des
Werkausschusses sowie des Stadtrates.
Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe b) und c) bedürfen
Mittelverschiebungen ab 75.000 Euro der Zustimmung des Stadtrates. In Anlage 2
ist die Mittelverschiebung (überplanmäßige Mittelbereitstellung) zwischen den
Maßnahmen dargestellt. Eine Erklärung ist dem jeweiligen Übertrag beigefügt.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des
Werkausschusses zum Übertrag der Restmittel der Investitionsmaßnahmen sowie der
notwendigen überplanmäßigen Mittelbereitstellung, wie in den Vorlagen
dargestellt, zu.
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig - |
Verteiler: 5, 5.1 |
Anlagen:
Übertrag Investitionsmaßnahmen 2018-2019
Übersicht Mittelverschiebung