Sachvortrag:
Die Stadt Straubing hat mit der Gemeinde Aiterhofen eine Zweckvereinbarung über die Einleitung und Reinigung von gemeindlichem Schmutzwasser geschlossen (Zweckvereinbarung vom 27.11/ 07.12.2009). Diese gilt bis zum 31.12.2020 und verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Jahren gekündigt wird.
Demnach leitet die Gemeinde Aiterhofen ihr Abwasser und mittelbar auch das Abwasser der Gemeinden Geltolfing und Mitterharthausen in das Kanalnetz der Stadt Straubing ein. Die Einleitmenge ist dabei nach § 5 Abs.1 der o. g. Zweckvereinbarung auf 40 l/ s begrenzt.
Das anfallende Schmutzwasser der Gäubodenkaserne Mitterharthausen wird ebenfalls über das Abwassernetz der Gemeinde Aiterhofen in das Kanalnetz der Stadt Straubing eingeleitet. Zwischen der Gemeinde Aiterhofen und der Bundesrepublik Deutschland ist eine max. mögliche Übernahmemenge von 24 l/ s geregelt. Das bedeutet, dass für die Gemeinde Aiterhofen lediglich ein Anteil von 16 l/ s verbleiben würde.
Die Gemeinde Aiterhofen hat mit Schreiben vom 04.06.2019 einen Antrag mit der Bitte um Erhöhung der Gesamteinleitmenge auf 70 l/ s gestellt, was auch den bauseits technisch möglichen Höchstdurchfluss darstellt.
Die notwendigen hydraulischen Berechnungen wurden durch die Abteilung Stadtentwässerung durchgeführt. Einer Erhöhung der vertraglichen Einleitmenge auf 70 l/ s kann aus fachlicher Einschätzung zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Anpassung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Aiterhofen, wie dargestellt, zu.
Abstimmungsergebnis: -
Mehrheitsbeschluss - (1
Gegenstimme) |
Verteiler: 5, 5.1 |