Sitzung: 19.10.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Die Bilanzsumme der Stiftung betrug zum 31.12.2018 insgesamt 1.578.248,57 €, davon waren 1.566.985,07 € Eigenkapital. Die Vermögenswerte bestanden ganz überwiegend aus
Wertpapierbesitz und liquiden Mitteln. Das Haus und Grundstück Brucknerstraße 2 wurde im
Berichtsjahr verkauft. Die Stiftung
schloss das Jahr 2018 mit einem Gewinn von 11.811,76 €.
Eine Ausschüttung von Erträgen für Stiftungszwecke fand im Jahr 2018 nicht statt. Die Überschüsse wurden in
voller Höhe der Kapitalerhaltungsrücklage zugeführt. Dies war nach § 62 Abs. 4
der Abgabenordnung (AO) und § 5 Abs. 3 der Stiftungssatzung zulässig.
Die örtliche Rechnungsprüfung ergab, dass die Buchführung und der
Jahresabschluss der "Studiendirektor Fritz und Friederike
Rothammer-Stiftung" den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stiftung sind geordnet.
Nach durchgeführter örtlicher Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss
in seiner Sitzung am 15.09.2020 dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss der Studiendirektor Fritz
und Friederike Rothammer-Stiftung für 2018 festzustellen, in der vorgelegten Form zu billigen und den Jahresgewinn
der Kapitalerhaltungsrücklage zuzuführen.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2018 der Studiendirektor Fritz und Friederike
Rothammer-Stiftung wird in der vorgelegten Form gebilligt und festgestellt. Der
Jahresgewinn wird der Kapitalerhaltungsrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig - |
Verteiler: 11.1 |
Anlage:
Bericht Jahresabschluss 2018