Sitzung: 19.10.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Auf die Ausführungen zu Ziff. 2.1 wird
Bezug genommen.
Nach durchgeführter örtlicher Prüfung hat
der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2020 dem Stadtrat
empfohlen, für den Jahresabschluss der Studiendirektor Fritz und Friederike
Rothammer-Stiftung 2019 die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Beschluss:
Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
Verteiler: 11.1 |
Oberbürgermeister Pannermayr hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.