Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Die weltweite Corona-Pandemie und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Verwerfungen führen bei den Kommunen zu einem Wegbrechen von Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben zur Katastrophenbewältigung und bei Sozialleistungen. Insbesondere bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung sind erhebliche Rückgänge zu erwarten. Die aktuelle Steuerschätzung von September 2020 prognostiziert hier für das laufende Haushaltsjahr 2020 Einbrüche in Höhe von 23,8% (Gewerbesteuer brutto) bzw. 7,4% (Einkommensteuerbeteiligung).

 

Durch das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket sollen die krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden kompensiert werden. Dies führt dazu, dass der Ansatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 34 Mio. € durch diesen Nachtragshaushalt nicht verändert wird. Der Ansatz für die Einkommensteuerbeteiligung wird um 2,85 Mio. € auf 24,5 Mio. € reduziert. Im Konjunkturpaket wurde zusätzlich festgelegt, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung dauerhaft um 25 %-Punkte auf bis zu 75% erhöht werden soll. Dies führt voraussichtlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,3 Mio. € im Jahr 2020.

 

Aufgrund des Lockdowns in der ersten Jahreshälfte und der teilweise weiterhin bestehenden allgemeinen Einschränkungen wird im Tiergarten mit einem Rückgang der Eintrittsgebühren in Höhe von 400.000 € gerechnet. Im Amt für öffentliche Ordnung entstehen voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von 500.000 € aufgrund des Wegfalls von Gebühren für Freischankflächen, Parkplatzgebühren sowie Einnahmen aus der Zulassungsstelle und der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Im Amt für Brand- und Katastrophenschutz wird mit Corona-bedingten Kosten in Höhe von rund 800.000 € gerechnet, wovon voraussichtlich ca. 745.000 € vom Freistaat erstattet werden. Die Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung steigen um voraussichtlich 500.000 € im Vergleich zum bisherigen Ansatz.

 

Bedingt durch die Krise benötigen die Tochtergesellschaften Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH (Gesellschafterdarlehen i. H. von 2,5 Mio. €) sowie die VHS gGmbH (Gesellschaftereinlage 80.000 €) finanzielle Unterstützung. Hierfür sind somit 2,58 Mio. € im Investitions- bzw. Finanzierungsbereich eingestellt.

 

In Summe belaufen sich die krisenbedingten Belastungen im 3. Nachtragshaushalt auf rd. 5,1 Mio. €.

 

Darüber hinaus befinden sich im Nachtragshaushalt Corona-unabhängige Veränderungen, welche sich im bisherigen Jahresverlauf ergaben. So werden die Ansätze des Belastungsausgleiches und der Schlüsselzuweisungen auf die tatsächlich erhaltenen Werte angehoben.

 

Aus der Jahresrechnung 2019 ergeben sich frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von 23,5 Mio. €. Wird der 3. Nachtragshaushalt planmäßig abgewickelt, verbleiben ca. 16,9 Mio. € zum Jahresende 2020. Hiervon sind ca. 2,7 Mio. € für andere Zwecke gebunden. Somit bleiben 14,2 Mio. € zur freien Verfügung.

 

Wegen der nachhaltigen strukturellen Auswirkungen der Pandemie wurden auch die Ansätze in den Finanzplanjahren 2021 bis 2023 in einigen Bereichen geändert. Auf Basis der Steuerschätzung von September wurden die Werte hier angepasst, was zu erheblichen Mindereinnahmen in den Finanzplanjahren führt. Aufgrund der wegfallenden Einnahmen wird im Jahr 2021 eine Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich in Höhe von 15 Mio. € geplant. Dies ermöglicht die Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (KommwEV). Demzufolge besteht für Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 die Möglichkeit einer Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich. Die Kreditaufnahme ist an eine verbindliche Tilgung bis 2032 gebunden, welche ab 2023 in den Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit erbracht werden muss. Zusätzlich zur normalen mittelfristigen Finanzplanung ist bei Inanspruchnahme der Erleichterungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 eine langfristige Finanzplanung bis 2035 zu erstellen.

 

Um in den Finanzplanjahren eine ausreichende Liquidität sicherzustellen, müssen voraussichtlich weitere Kredite aufgenommen werden.


Beschluss:

 

  1. Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Straubing für das Haushaltsjahr 2020 mit Ergebnisplan, Finanzplan (laufende Verwaltungstätigkeit; Investitionstätigkeit; Finanzierungstätigkeit) und Stellenplan wird in der Fassung der Anlagen 1 – 5 und 7 – 9, die Bestandteil der Niederschrift sind, beschlossen (Art. 65 Abs. 1 GO).

 

  1. Die in den Budgetblättern dargestellten Budgetsummen, Budgetziele, die zur Zielerreichung geplanten Maßnahmen und die von der Budgetierungsrichtlinie abweichenden Budgetübertragssätze laut Anlage 6 werden beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -   

Verteiler:

3, 30

 

Anlagen:

 

-                 Gesamtdokument Nachtragshaushalt 2020

-                 Präsentation