Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Gemäß Art. 20 Abs. 1 BayGlG bestellen die Kommunen Gleichstellungsbeauftragte mit deren Einverständnis. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung (Art. 15 Abs. 3 Satz 1 BayGlG).

Frau Hedwig Werner übt das Amt der Gleichbestellungsbeauftragten schon seit dem Jahr 1992 aus und hat sich bereit erklärt, für weitere drei Jahre in diesem Amt zur Verfügung zu stehen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat bestellt Frau Hedwig Werner für die Zeit vom 01.12.2020 bis 30.11.2023 erneut zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Straubing.


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -   

Verteiler:

3, 11.2