Sitzung: 19.10.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus stellt die Bundesregierung 2021 für die Fortführung des Programms erneut Haushaltsmittel bereit, die im Jahr 2021 bewilligt und in fünf Jahresraten bis 2025 zur Verfügung gestellt werden.
Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, leisten einen Beitrag zur Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotential auf.
Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. umfassendere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Die einzureichenden Projekte sollten die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen. Dazu gehören z.B. der Bestandserhalt, Konversionen und nachhaltige Quartiersentwicklung.
Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichen Bezug. Auch mehrjährige Maßnahmen sind förderfähig. Die Maßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase ist der Projektvorschlag dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 22. Oktober 2020 in Form einer sogenannten Projektskizze einzureichen. Dem zuständigen Landesressort ist diese Projektskizze für die Erstellung einer städtebaulichen Stellungnahme ebenfalls zuzuleiten. Das Bundesinnenministerium wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury (MdB’s und Fachleute verschiedener Disziplinen) beraten. Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der zweiten Phase aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen.
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend:
-
nationale
bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung;
-
überdurchschnittliche
städtebauliche Qualität;
-
besonderer
Beitrag zur Baukultur;
-
Maßnahmen
zur Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern;
-
erhebliches
und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;
-
Machbarkeit
und zügige Umsetzbarkeit;
-
Innovationspotenzial.
Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich ein Drittel der Projektkosten; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 % reduzieren. Eventuelle finanzielle Beteiligungen Dritter finden dabei keine Berücksichtigung. Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann jedoch den Eigenanteil der Kommune nicht ersetzen.
Für die weiteren Einzelheiten des Verfahrensablaufs wird auf das Merkblatt zum Projektaufruf 2021 hingewiesen.
Im November 2016 fiel das Straubinger Rathaus einem Großbrand zum Opfer. Seitdem arbeiten die verschiedensten Fachleute, Firmen und Organisatoren an der Sicherung, Befundung und Wiederaufbauplanung. Der Gesamtentwurf, der unter der Federführung des Architekturbüros Hild und K, München, erstellt wurde, ist fertiggestellt und mit allen zu beteiligenden Stellen genehmigungsfähig abgestimmt. Insgesamt berücksichtigt der Wiederaufbau sowohl die Struktur und die überlieferten Details des Bestandes als auch die Erfordernisse, die an ein öffentliches Gebäude mit allen seinen funktionalen und technischen Bedürfnissen zu stellen sind, in hervorragender Weise. Der Stadtrat hat die Planung begleitet und zur Ausführung beschlossen. Die Ausführungs- und Detailplanung ist bereits weit fortgeschritten, und nach einigen Vorwegmaßnahmen beginnen momentan die Baumaßnahmen zur statischen Ertüchtigung.
Als geeignet zur Beantragung erscheint insbesondere die beim Wiederaufbau neu zu schaffende Raumgruppe des Sitzungsbereichs für den Stadtrat im völlig neu aufzubauenden Dach des historischen Rathauses, im Zusammenhang mit dem darunter liegenden, in den Umfassungswänden erhaltenen Rathaussaal und dem „Blauen Salon“, der mittelalterlichen Fassade und dem im Dachbereich neugotischen Treppengiebel mit dem Glockentürmchen. Hier zeigt sich sehr deutlich der Grundansatz der Planung. Substanzerhaltende und restauratorische Maßnahmen überlagern sich mit innovativen konstruktiven Ansätzen des Wiederaufbaus. Die wiedererrichtete Kubatur, die sich im öffentlichen Platzraum dem Betrachter fast unverändert darstellt, eröffnet durch zeitgemäße Konstruktionen die Möglichkeit, Raumressourcen für öffentliche Nutzungen zugänglich zu machen. Durch eine Anpassung des Gebäudekomplexes, der in seiner Substanz bis in die Gründung der Straubinger Neustadt zurückreicht, an die aktuellen Bauvorschriften, Normen und Techniken lässt sich ein für alle Besucher barrierefrei nutz- und erlebbares Rathaus gestalten. Die Historie, die über Jahrhunderte reichenden Bau- und Entwicklungsphasen des zentral im Stadtkern gelegenen Baukomplexes, die Entwicklung einer Kommunalverwaltung hin zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen und die vielfache Nutzungsmöglichkeit für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen sind ein idealtypischer aber auch notwendiger Schritt zur Erhaltung der lebendigen Stadt. Straubing bekennt sich damit zu seiner bedeutenden Geschichte und öffnet sich den aktuellen Bedürfnissen der Bürger und Gäste der Stadt. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung Straubings nutzen mit dieser Planung die einmalige Chance, das durch die Brandkatastrophe beinahe dem Untergang geweihte historische Rathaus nicht nur in den bis dahin gewohnten Zustand zurückzuversetzen, sondern einen echten städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Mehrwert zu schaffen.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt
der Beteiligung der Stadt Straubing am Projektaufruf 2021 im Bundesprogramm
„Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ und damit
der Einreichung einer Projektskizze beim BBSR zu.
Abstimmungsergebnis: -
einstimmig - |
Verteiler: 4, 42 |