Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2

Sachvortrag:

 

Der am 11.04.2013 im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Straubing bekannt gemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Photovoltaik-Anlage Lerchenhaid“ soll auf Antrag der Fa. GSW Gold SolarWind GmbH aus Kirchroth geändert werden.

 

Die bestehende großflächige Freiland-PV-Anlage soll nach Süden auf die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche erweitert werden. Begründet wird dies mit der Absicht zur Einspeisung des so zusätzlich erzeugten Solarstroms ins Netz durch die Errichtung einer Umspannstation auf dem direkt benachbarten Gebiet der Gemeinde Atting.

Es wird im Antrag darauf hingewiesen, dass mind. 50 % der Erweiterung – wie vom Stadtrat als Grundsatz beschlossen – für die Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt wird und sämtliche Planungskosten vom Antragsteller getragen werden.

Seitens des Antragstellers wird außerdem darauf hingewiesen, dass derzeit politisch diskutiert wird, den im Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vergütungsrelevanten 110m-Korridor für großflächige Freiland-PV-Anlagen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen ggf. auf 220 m zu verbreitern.

 

Da im Flächennutzungs- und Landschaftsplan die Fläche auf der die Anlagenerweiterung erfolgen soll, als landwirtschaftliche Nutzungsfläche dargestellt ist, muss, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, der Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Parallelverfahren in diesem Bereich durch die Darstellung als Sondergebiet Photovoltaik geändert werden.

 

Aus Sicht der Stadtplanung ist die Erweiterung zu begrüßen, da es sich um einen Bestandsstandort handelt, die Platzierung und Dimension in einem dem Landschaftsbild nicht abträglichen Rahmen erfolgen wird und die dafür in Anspruch genommene Fläche anderen Stadtentwicklungszielen nicht widerspricht.

Seitens des Fachlichen Naturschutzes wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtliche Relevanz in Bezug auf Agrarvögel geprüft wurde; diesbezüglich bestehen keine Bedenken. Es ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden und die um die Anlage festzusetzende Randeingrünung muss den Vorgaben der im Bebauungs- und Grünordnungsplan bereits enthaltenen Qualitäten (u.a. Pflanzstreifen, autochthone Gehölze und Saatgut, Unterhalts- und Pflegemaßnahmen) entsprechen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.10.2020 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.         Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Photovoltaik-Anlage Lerchenhaid“ für den im Lageplan definierten Geltungsbereich wird beschlossen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist in diesem Bereich im Parallelverfahren zu ändern (33. Änderung). Der Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.         Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Bebauungs- und Grünordnungsplanänderung sowie zur Änderung des Flächennutzungs-. und Landschaftsplanes ist durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

4.         Der Antragsteller trägt die mit den Planungen zusammenhängenden Kosten.


Beschluss:

 

Der Stadtrat schließt sich dieser Empfehlung an.


Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen –

(2 Gegenstimmen)       

Verteiler:

4, 40

 

Anlagen:

 

Lageplan_33.Änderung_FNP

Lageplan_Änderung_190-1