Sitzung: 23.07.2014 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 08. Juli 2014 hat der
Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1954 Gmkg. Straubing (Roseggerstraße 10,
ehemaliger Edeka-Lebensmittelmarkt) die Änderung des Bebauungsplanes
„SO-Straubing-Süd I“ (Nr. 2/ 1) beantragt.
Im Geltungsbereich dieses seit 11.03.2004
rechtskräftigen Bebauungsplanes ist ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11
BauNVO mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ festgesetzt. Mit
Genehmigungsbescheid vom 29.04.2003 wurde die Erweiterung des hier betriebenen
Lebensmittelmarktes auf eine Verkaufsfläche von ca. 1.400 m². Der Eigentümer
führt an, dass nach der Aufgabe des Lebensmittelmarktes im Herbst 2012 - trotz
intensiver Bemühungen und Kontakten zu allen einschlägigen Betreibern solcher
Märkte - bislang und auch auf absehbare Zeit ein Weiterbetrieb durch den
Lebensmittelhandel nicht zu erreichen war bzw. sein wird.
Durch den Antragsteller wird nun angeführt,
dass durch Vermittlung des derzeitigen Mieters, die Fa. Edeka Handelsges.
Südbayern mbH, ein Mietinteressent die längerfristige Anmietung des Objektes
anstrebt. Bei diesem Interessenten handelt es sich um einen Haushaltswarenmarkt
mit einem untergeordneten Sortiment (ca. 8 %) an Lebensmitteln.
Da die derzeitige Festsetzung der Art der
baulichen Nutzung (Lebensmitteleinzelhandel mit max. 10 % nicht
innenstadtrelevanten Randsortimenten) eine solche Nutzung jedoch nicht zulässt,
wird um entsprechende Erweiterung dieser Festsetzungen gebeten. Als Anlage ist
dem Antrag eine Liste des Mietinteressenten mit den verkaufsflächenbezogenen
Warensortimenten beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung wird es für
bedauerlich erachtet, dass die angestrebte Nachnutzung durch den
Lebensmitteleinzelhandeln nicht erreicht werden kann. Durch die Aufgabe des
hier ansässigen Edeka-Vollsortimentsmarktes wurde die bisherige Qualität der
Nahversorgung im Stadtteil Straubing-Süd beeinträchtigt. Es ist jedoch zu
vermerken, dass derzeit in unmittelbarer Nähe (Eichendorffstraße 85 bzw. 89)
sowohl ein familienbetriebener, kleiner Nah&Gut-Markt, als auch ein
Netto-Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² betrieben
werden.
Der nun in Aussicht stehende
Haushaltswarenmarkt bietet u.a. auch Waren des täglichen Bedarfs
(Reinigungsmittel Kosmetik, Haushaltswaren/ Tiernahrung, … ca. 25 % des
Warensortiments) und eine kleine Auswahl an Lebensmitteln (ca. 8 %) an. Es ist
so gesehen denkbar, einen längeren Leerstand der Liegenschaft zu verhindern und
die Versorgungsqualität im Stadtteil wieder etwas zu verbessern. Daher wird
vorgeschlagen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern, so dass der nach wie
vor wünschenswerte Lebensmittelhandel am Standort weiterhin zulässig wäre, aber
außerdem ein Versorgungsmarkt mit den aufgeführten Sortimenten genehmigt werden
kann.
Wenn die Gesamtverkaufsfläche auf den Status
Quo der baugenehmigten Größenordnung beschränkt wird (max. 1.400 m²) und die
innenstadtrelevanten Sortimente (Textilien, Schuhe/ Taschen, Spielwaren/ Hobby,
Geschenkartikel, … ca. 30 %) entsprechend beschränkt werden, sind keine
wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
der Stadt zu erwarten.
Der Bauausschuss wird gebeten, die Änderung
des Bebauungsplanes „SO-Straubing-Süd I“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu beschließen. Die
Voraussetzungen gem. §13a Abs. 1 BauGB (Grundfläche kleiner 20.000 m², keine
Pflicht zur Durchführung einer UVP, keine Beeinträchtigung von Schutzgütern)
sind gegeben.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes „SO-Straubing-Süd I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB mit den in o.g. Sachvortrag erläuterten Vorgaben.