Sitzung: 23.07.2014 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Sachvortrag: |
Die Errichtung einer Wohnanlage mit
Parkebenen auf dem Grundstück Flur-Nr. 3375 wurde in den Sitzungen des
Bauausschusses vom 20.03.2013 und 17.04.2013 behandelt. Die Baugenehmigung
wurde am 22.05.2013 erteilt.
Das Baugrundstück wurde zwischenzeitlich in drei Grundstücke geteilt. Zwei
dieser Grundstücke sind für die Wohnanlage (Grundstück Flur-Nr. 3375/4) bzw.
deren Erweiterung (Grundstück Flur-Nr. 3375/3) vorgesehen. Auf dem ca. 518 m²
großen Grundstück Flur-Nr. 3375 ist nunmehr die Errichtung eines Betriebshofes
mit Lagerhalle, Verkaufs- und Bürobereich sowie Carport für die bestehende Gärtnerei an der Friedhofstraße
vorgesehen.
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die geplanten baulichen Anlagen wurden
mit den Fachstellen abgestimmt, gegenüber der ursprünglichen Planung haben sich
verschiedene Änderungen ergeben. Unter anderem wurden die asphaltierten Flächen
deutlich reduziert.
Das Vorhaben fügt sich nunmehr nach Ansicht
der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und wird
bauplanungsrechtlich als zulässig erachtet. Dies gilt auch für die geplante
Einfriedungsmauer sowie die genehmigte Wohnanlage nach der Grundstücksteilung.
Die Abstandsflächen sind gegenüber den Grundstücken Flur-Nrn. 3375/3 und 3375/4
nicht eingehalten. Für die Lagerhalle mit Verkaufs- und Bürobereich wären
Abweichungen von den einzuhaltenden Abstandsflächen in diesen Bereichen auf
Grenzanbau erforderlich. Die Abweichungen könnten nach pflichtgemäßem Ermessen
erteilt werden. Die nachbarschaftliche Zustimmung zu dem Bauvorhaben liegt vor.
Aus Gründen des Brandschutzes ist für einen Teilbereich die Vorlage einer
Abstandsübernahme auf das Grundstück Flur-Nr. 3375/4 erforderlich.
Für die Abstandsflächen, welche auf den
städtischen Grünstreifen zur Bahntrasse hin fallen, ist eine
Abstandsflächenübernahme vorzulegen.
Die Zufahrt erfolgt über den öffentlichen Parkplatz (Grundstücke Flur-Nrn.
3404/21 und 3375/2). Die Lage der Zufahrt wurde abgestimmt.
Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück
nachgewiesen. Seitens der DB Netz AG als Betreiberin des nahegelegenen
Schienennetzes bestehen bei Beachtung verschiedener Auflagen keine Bedenken
gegen das Bauvorhaben.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und das Bauvorhaben zu genehmigen.
Beschluss:
Nach eingehender Diskussion beschließt der
Bauausschuss die Zurückstellung der Entscheidung und die Durchführung einer
Ortsbesichtigung beim nächsten Bauausschuss-Termin.