Sitzung: 21.02.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Die Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) hat am 28. September 2020 den „Zwischenbericht Teilgebiete“
veröffentlicht, der Gebiete enthält, die nach einer ersten Auswahlprüfung als
geeignete Gebiete für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive
Abfallstoffe in Frage kommen sollen. Das darin ausgewiesene Teilgebiet
013_00TG_195_00IG_K_g_MO („Moldanubikum“; Wirtsgesteinstyp: Kristallin
(Grundgebirge)), beinhaltet auch die Umgebung von Straubing, und das
Teilgebiet 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj (Wirtsgesteinstyp: Tongestein) umfasst u.a. große Teile Niederbayerns.
Um den sehr umfänglichen Prozess der Endlagersuche auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte begleiten zu können, soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die die Belange der niederbayerischen Kommunen vertritt.
Dies soll im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit geschehen.
Die Koordinierungsstelle soll dabei mit einer Leitung (1,0 VZK) und
einer Assistenzkraft (0,5 VZK) ausgestattet werden.
Deren Aufgabe soll es sein, das Verfahren im Hinblick auf das im
„Zwischenbericht Teilgebiete“ der BGE am 28. September 2020 ausgewiesene
Teilgebiet 013_00TG_195_00IG_K_g_MO („Moldanubikum“) und das Teilgebiet 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj
kritisch zu beobachten und ggfs. Stellungnahmen und Einwände vorzubereiten und
einzubringen. Die Koordinierungsstelle soll die Belange der Landkreise und
kreisfreien Städte bündeln und die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Öffentlichkeit
über relevante Entwicklungen im Auswahlprozess informieren. Ebenso soll sie
sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Auswahlprozess einbringen.
Organisatorisch soll die Koordinierungsstelle beim Landkreis
Freyung-Grafenau angegliedert werden, der auch als Arbeitgeber fungiert und die
Vertretung nach außen übernimmt.
Die kreisfreien Städte und Landkreise sollen die Kosten (Personal- und
Sachkosten) für die Koordinierungsstelle gemeinsam tragen und zwar im
Verhältnis der Zahl ihrer Einwohner mit Stichtag zum 31.12.2020.
Die Kosten sollen jährlich zum Jahresende abgerechnet werden. Zum
01.03. soll eine Abschlagszahlung erfolgen.
Die Koordinierungsstelle soll zunächst bis zum 31.12.2024 betrieben
werden. Über eine Weiterführung über den 31.12.2024 hinaus entscheidet die Beteiligtenversammlung
spätestens sechs Monate vor Ablauf.
Entsprechend der beigelegten Berechnung der Kostenbeteiligung
entfallen auf die Stadt Straubing – je nach Eingruppierung – zwischen 3.761,79
€ und 4.383.04 € jährlich.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Straubing stimmt dem Beitritt zur gemeinsamen Regionalen Koordinierungsstelle Niederbayern für das Verfahren der Endlagersuche sowie dem Abschluss einer Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zu und stellt die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 bis 2024 bereit.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig - |
Verteiler: 10 |
Anlagen:
Vereinbarung nach KommZG
Berechnung der Kostenbeteiligung