Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 28. September 2020 den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht, der Gebiete enthält, die nach einer ersten Auswahlprüfung als geeignete Gebiete für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfallstoffe in Frage kommen sollen. Das darin ausgewiesene Teilgebiet 013_00TG_195_00IG_K_g_MO („Moldanubikum“; Wirtsgesteinstyp: Kristallin (Grundgebirge)), beinhaltet auch die Umgebung von Straubing, und das Teilgebiet 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj (Wirtsgesteinstyp: Tongestein) umfasst u.a. große Teile Niederbayerns.

 

Um den sehr umfänglichen Prozess der Endlagersuche auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte begleiten zu können, soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die die Belange der niederbayerischen Kommunen vertritt.

 

Dies soll im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit geschehen.

 

Die Koordinierungsstelle soll dabei mit einer Leitung (1,0 VZK) und einer Assistenzkraft (0,5 VZK) ausgestattet werden.

 

Deren Aufgabe soll es sein, das Verfahren im Hinblick auf das im „Zwischenbericht Teilgebiete“ der BGE am 28. September 2020 ausgewiesene Teilgebiet 013_00TG_195_00IG_K_g_MO („Moldanubikum“) und das Teilgebiet 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj kritisch zu beobachten und ggfs. Stellungnahmen und Einwände vorzubereiten und einzubringen. Die Koordinierungsstelle soll die Belange der Landkreise und kreisfreien Städte bündeln und die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Öffentlichkeit über relevante Entwicklungen im Auswahlprozess informieren. Ebenso soll sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Auswahlprozess einbringen.

 

Organisatorisch soll die Koordinierungsstelle beim Landkreis Freyung-Grafenau angegliedert werden, der auch als Arbeitgeber fungiert und die Vertretung nach außen übernimmt.

 

Die kreisfreien Städte und Landkreise sollen die Kosten (Personal- und Sachkosten) für die Koordinierungsstelle gemeinsam tragen und zwar im Verhältnis der Zahl ihrer Einwohner mit Stichtag zum 31.12.2020.

Die Kosten sollen jährlich zum Jahresende abgerechnet werden. Zum 01.03. soll eine Abschlagszahlung erfolgen.

 

Die Koordinierungsstelle soll zunächst bis zum 31.12.2024 betrieben werden. Über eine Weiterführung über den 31.12.2024 hinaus entscheidet die Beteiligtenversammlung spätestens sechs Monate vor Ablauf.

 

Entsprechend der beigelegten Berechnung der Kostenbeteiligung entfallen auf die Stadt Straubing – je nach Eingruppierung – zwischen 3.761,79 € und 4.383.04 € jährlich.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Straubing stimmt dem Beitritt zur gemeinsamen Regionalen Koordinierungsstelle Niederbayern für das Verfahren der Endlagersuche sowie dem Abschluss einer Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit zu und stellt die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 bis 2024 bereit.

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

Verteiler:

10

 

Anlagen:

Vereinbarung nach KommZG

Berechnung der Kostenbeteiligung