Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachvortrag:

 

Die Stadt Straubing hat als nach den Grundsätzen der Doppik buchende Kommune neben dem normalen Jahresabschluss auch einen konsolidierten Jahresabschluss aufzustellen (ähnlich einem Konzernabschluss in der Privatwirtschaft).

 

Sinn und Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu ermöglichen.

 

In den konsolidierten Jahresabschluss sind die Jahresabschlüsse

 

1.    der außerhalb der allgemeinen Verwaltung geführten Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (insb. Eigenbetriebe und wie Eigenbetriebe geführte Regiebetriebe),

2.    der rechtlich selbständigen Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital oder variablen Kapitalanteilen, (insb. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (z.B. AG, GmbH, KG, GbR) selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,

3.    der Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften mit kaufmännischer Rechnungslegung und der gemeinsamen Kommunalunternehmen und

4.    der von der Gemeinde verwalteten kommunalen Stiftungen mit kaufmännischem Rechnungswesen

(nachfolgend zusammengefasst unter der Bezeichnung nachgeordnete Aufgabenträger)

 

zu konsolidieren.

Jahresabschlüsse der Sparkassen werden nicht einbezogen.

 

Die Stadt Straubing ist mittel- und unmittelbar an 27 Gesellschaften privaten Rechts beteiligt.

Daneben besteht eine Beteiligung an einem Eigenbetrieb, einem Kommunalunternehmen, neun Zweckverbänden (wobei derzeit nur drei Zweckverbände nach kaufmännischen Grundsätzen buchen) und sechs kommunal verwalteten kommunalen Stiftungen mit kaufmännischem Rechnungswesen.

 

Abhängig von der Möglichkeit der Einflussnahme der Stadt auf die Unternehmensführung und die Bedeutung der jeweiligen Gesellschaft wurden folgende Gesellschaften in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen:

 

·         Stadt Straubing

·         Stadtwerke Straubing GmbH

·         Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH

·         Kraftwerk am Höllenstein AG

·         Städtische Wohnungsbau GmbH Straubing

·         Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH

·         Eigenbetrieb Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung

·         Straubinger Energie- und Reststoffverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

·         Flächenentwicklung Straubing, Kommunalunternehmen der Stadt Straubing

·         Bürgerspitalstiftung Straubing

·         Zweckverband Hafen Straubing-Sand

·         Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land

 

In 2019 wurden die Straubinger Energie- und Reststoffverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Flächenentwicklung Straubing, Kommunalunternehmen der Stadt Straubing, erstmals in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen, da diese Gesellschaften nicht mehr von untergeordneter Bedeutung sind.

 

Zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses sind alle Beziehungen dieser Gesellschaften untereinander aus den Einzelabschlüssen herauszurechnen (zu konsolidieren).

 

Aus dem am 01.07.2014 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr veröffentlichten Konsolidierungsleitfaden ergeben sich diverse Vereinfachungsmöglichkeiten, von denen bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses Gebrauch gemacht wurde. Diese Vereinfachungsmöglichkeiten werden im nachfolgenden Tagesordnungspunkt dargestellt und per Grundsatzbeschluss genehmigt.

 

Der konsolidierte Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Vermögensrechnung (Bilanz), der Kapitalflussrechnung und einem Anhang. Im Anhang werden die Positionen der einzelnen Komponenten des Jahresabschlusses dargestellt und grob erläutert.

 

Der Jahresabschluss ist im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme hinterlegt.

 

Ergebnisrechnung

 

Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 weist einen Gesamtbilanzüberschuss von 29,0 Mio.€ auf.


(Werte in Mio.€)

 

Im Jahresergebnis sind außerordentliche Erträge aus der Versicherungserstattung für den Rathausbrand mit 13,9 Mio.€ mitberücksichtigt.

 

 

Kapitalflussrechnung (Cash-Flow-Rechnung)

 


(Werte in Mio.€)

 

 

Konsolidierte Vermögensrechnung (Bilanz)

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt rd. 818,4 Mio.€. Dies bedeutet eine Erhöhung um ca. 30,1 Mio.€ im Vergleich zum Wert der Vorjahresbilanz.

 


(Werte in Mio.€)

 

Das Anlagevermögen erhöhte sich um 7,0 Mio.€ auf 627,3 Mio.€. Im Bereich des Umlaufvermögens haben sich die Wertpapiere des Umlaufvermögens um 15,0 Mio.€ erhöht. In den Wertpapieren des Umlaufvermögens und den liquiden Mitteln ist auch die Endzahlung der Versicherungserstattung 2020 für den Rathausbrand in Höhe von 13,9 Mio.€ enthalten.

 

Das Eigenkapital hat sich, bedingt durch den Jahresüberschuss, um insgesamt 26,8 Mio.€ auf 268,2 Mio.€ zum 31.12.2020 erhöht.

 

 

Weiterer Ablauf

 

Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 wird nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat an die örtliche Rechnungsprüfung weitergeleitet. Nach Abschluss der Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt über die Entlastung.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt vom konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Straubing Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

- zur Kenntnis genommen -

Verteiler:

3, 30

 

Anlage:

Konsolidierter Jahresabschluss