Sitzung: 21.02.2022 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachvortrag:
Die Stadt Straubing hat als nach den Grundsätzen der Doppik buchende
Kommune neben dem normalen Jahresabschluss auch einen konsolidierten
Jahresabschluss aufzustellen (ähnlich einem Konzernabschluss in der
Privatwirtschaft).
Sinn und Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, einen
Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu
ermöglichen.
In den konsolidierten Jahresabschluss sind die Jahresabschlüsse
1.
der außerhalb der allgemeinen Verwaltung geführten Sondervermögen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit (insb. Eigenbetriebe und wie Eigenbetriebe geführte
Regiebetriebe),
2.
der rechtlich selbständigen Organisationseinheiten und Vermögensmassen
mit Nennkapital oder variablen Kapitalanteilen, (insb. Kommunale Unternehmen in
privater Rechtsform (z.B. AG, GmbH, KG, GbR) selbständige Kommunalunternehmen
des öffentlichen Rechts,
3.
der Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften mit kaufmännischer
Rechnungslegung und der gemeinsamen Kommunalunternehmen und
4.
der von der Gemeinde verwalteten kommunalen Stiftungen mit
kaufmännischem Rechnungswesen
(nachfolgend zusammengefasst unter der Bezeichnung nachgeordnete
Aufgabenträger)
zu konsolidieren.
Jahresabschlüsse der Sparkassen werden nicht einbezogen.
Die Stadt Straubing ist mittel- und unmittelbar an 27 Gesellschaften
privaten Rechts beteiligt.
Daneben besteht eine Beteiligung an einem Eigenbetrieb, einem
Kommunalunternehmen, neun Zweckverbänden (wobei derzeit nur drei Zweckverbände
nach kaufmännischen Grundsätzen buchen) und sechs kommunal verwalteten
kommunalen Stiftungen mit kaufmännischem Rechnungswesen.
Abhängig von der Möglichkeit der Einflussnahme der Stadt auf die
Unternehmensführung und die Bedeutung der jeweiligen Gesellschaft wurden
folgende Gesellschaften in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen:
·
Stadt Straubing
·
Stadtwerke
Straubing GmbH
·
Stadtwerke
Straubing Strom und Gas GmbH
·
Kraftwerk am
Höllenstein AG
·
Städtische
Wohnungsbau GmbH Straubing
·
Straubinger
Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
·
Eigenbetrieb Straubinger
Stadtentwässerung und Straßenreinigung
·
Straubinger
Energie- und Reststoffverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
·
Flächenentwicklung
Straubing, Kommunalunternehmen der Stadt Straubing
·
Bürgerspitalstiftung
Straubing
·
Zweckverband
Hafen Straubing-Sand
·
Zweckverband
Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
In 2019 wurden die Straubinger Energie- und
Reststoffverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und die
Flächenentwicklung Straubing, Kommunalunternehmen der Stadt Straubing, erstmals
in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen, da diese Gesellschaften nicht
mehr von untergeordneter Bedeutung sind.
Zur Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses sind alle
Beziehungen dieser Gesellschaften untereinander aus den Einzelabschlüssen
herauszurechnen (zu konsolidieren).
Aus dem am 01.07.2014 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für
Bau und Verkehr veröffentlichten Konsolidierungsleitfaden ergeben sich diverse
Vereinfachungsmöglichkeiten, von denen bei der Erstellung des konsolidierten
Jahresabschlusses Gebrauch gemacht wurde. Diese Vereinfachungsmöglichkeiten
werden im nachfolgenden Tagesordnungspunkt dargestellt und per
Grundsatzbeschluss genehmigt.
Der konsolidierte Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Vermögensrechnung (Bilanz), der Kapitalflussrechnung und einem Anhang. Im
Anhang werden die Positionen der einzelnen Komponenten des Jahresabschlusses
dargestellt und grob erläutert.
Der Jahresabschluss ist im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme hinterlegt.
Ergebnisrechnung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 weist einen Gesamtbilanzüberschuss
von 29,0 Mio.€ auf.
(Werte in Mio.€)
Im Jahresergebnis sind außerordentliche Erträge aus der Versicherungserstattung für den Rathausbrand mit 13,9 Mio.€ mitberücksichtigt.
Kapitalflussrechnung (Cash-Flow-Rechnung)
(Werte in Mio.€)
Konsolidierte Vermögensrechnung (Bilanz)
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt rd. 818,4 Mio.€. Dies bedeutet
eine Erhöhung um ca. 30,1 Mio.€ im Vergleich zum Wert der Vorjahresbilanz.
(Werte in Mio.€)
Das Anlagevermögen erhöhte sich um 7,0 Mio.€ auf 627,3 Mio.€. Im Bereich
des Umlaufvermögens haben sich die Wertpapiere des Umlaufvermögens um 15,0
Mio.€ erhöht. In den Wertpapieren des Umlaufvermögens und den liquiden Mitteln
ist auch die Endzahlung der Versicherungserstattung 2020 für den Rathausbrand
in Höhe von 13,9 Mio.€ enthalten.
Das Eigenkapital hat sich, bedingt durch den Jahresüberschuss, um
insgesamt 26,8 Mio.€ auf 268,2 Mio.€ zum 31.12.2020 erhöht.
Weiterer Ablauf
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 wird nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat an die örtliche Rechnungsprüfung weitergeleitet. Nach Abschluss der Prüfung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt über die Entlastung.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt vom konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Straubing Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: - zur Kenntnis
genommen - |
Verteiler: 3, 30 |
Anlage:
Konsolidierter Jahresabschluss