Sitzung: 21.02.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Die Bürgerstiftung Straubing ist eine
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die öffentliche Zwecke verfolgt.
Sie wurde 2011 errichtet. Sie wird von den Organen der Stadt nach
kommunalrechtlichen Vorschriften verwaltet und vertreten.
Die Stadtkämmerei hat zum 31.12.2019 und zum
31.12.2020 Jahresabschlüsse für die Bürgerstiftung Straubing erstellt.
Diese Jahresrechnungen enthalten jeweils
einen Rechnungsabschluss, eine Vermögensübersicht und einen Bericht über die
Erfüllung der Stiftungszwecke.
Die Regierung von Niederbayern als
Stiftungsaufsichtsbehörde verzichtet lt. Schreiben vom 03.11.2020 für die
Geschäftsjahre 2019 bis 2021 auf eine Prüfung der Jahresrechnungen gemäß Art. 16 Abs.
2 Satz 4 Bayer. Stiftungsgesetz (BayStG), da die Prüfungen der Jahresrechnungen
seit 2011 keine Beanstandungen ergeben haben. Nach Rücksprache mit dem
Rechnungsprüfungsamt ist der Stadtrat befugt, die jeweiligen Jahresabschlüsse
in diesem Fall auch ohne vorherige Prüfung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde
festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Die Jahresabschlüsse für 2019 und 2020
stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:
Jahr |
Bilanzsumme |
Eigenkapital |
Jahresergebnis |
Ausschüttung für Stiftungszwecke |
Grundstock- vermögen |
2019 |
278.371,77 € |
281.679,80 € |
11.933,40 € |
66.074,55 € |
240.600 € 24 |
2020 |
318.265,38 € |
287.140,62 € |
460,82 € |
45.043,93 € |
245.600 € |
Die Verwendung der Erträgnisse für die
verschiedenen Stiftungszwecke ist in den jeweiligen Jahresrechnungen
aufgelistet.
Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Bürgerstiftung Straubing und die Erteilung der Entlastung.
Beschluss:
Der Stadtrat stellt die Jahresabschlüsse
2019 und 2020 der Bürgerstiftung Straubing nach Art. 102 Abs. 3 GO fest.
Das Jahresergebnis wird der Kapitalerhaltungsrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig - |
Verteiler: 3, 30, 35 |