Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Die Bürgerstiftung Straubing ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die öffentliche Zwecke verfolgt. Sie wurde 2011 errichtet. Sie wird von den Organen der Stadt nach kommunalrechtlichen Vorschriften verwaltet und vertreten.

 

Die Stadtkämmerei hat zum 31.12.2019 und zum 31.12.2020 Jahresabschlüsse für die Bürgerstiftung Straubing erstellt.

Diese Jahresrechnungen enthalten jeweils einen Rechnungsabschluss, eine Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke.

Die Regierung von Niederbayern als Stiftungsaufsichtsbehörde verzichtet lt. Schreiben vom 03.11.2020 für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 auf eine Prüfung der Jahresrechnungen gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 Bayer. Stiftungsgesetz (BayStG), da die Prüfungen der Jahresrechnungen seit 2011 keine Beanstandungen ergeben haben. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt ist der Stadtrat befugt, die jeweiligen Jahresabschlüsse in diesem Fall auch ohne vorherige Prüfung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

Die Jahresabschlüsse für 2019 und 2020 stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:

 

Jahr

Bilanzsumme

Eigenkapital

Jahresergebnis

Ausschüttung für

Stiftungszwecke

Grundstock-

vermögen

2019

278.371,77 €

281.679,80 €

11.933,40 €

66.074,55 €

240.600 €          24

2020

318.265,38 €

287.140,62 €

460,82 €

45.043,93 €

245.600 €

 

Die Verwendung der Erträgnisse für die verschiedenen Stiftungszwecke ist in den jeweiligen Jahresrechnungen aufgelistet.

 

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Bürgerstiftung Straubing und die Erteilung der Entlastung.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat stellt die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Bürgerstiftung Straubing nach Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Das Jahresergebnis wird der Kapitalerhaltungsrücklage zugeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

Verteiler:

3, 30, 35