Sachvortrag:
Der Stadtrat hat am 01.02.2016 beschlossen,
den Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich der geplanten Fortführung
einer Umfahrung der Ortsbebauung von Alburg nördlich der Geiselhöringer Straße
entsprechend zu ändern.
Die im rechtswirksamen
Flächennutzungs- und Landschaftsplan als „landwirtschaftliche Nutzungsfläche
und Erwerbsgartenbau“ dargestellte Fläche soll in einen „Trassenkorridor
Umgehungsstraße“ umgewandelt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der
23. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 02.02.2016
wurde in der Zeit vom 21.03.2016 bis einschließlich 21.04.2016 durchgeführt. Mit
Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2017 wurden die eingegangenen Äußerungen
behandelt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in
der Fassung vom 22.01.2019 wurde in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019
durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt der Stadt
Straubing Nr. 10 vom 14.03.2019. Eine Pressemitteilung veröffentlichte das
Straubinger Tagblatt am 20.03.2019. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung
und die auszulegenden Unterlagen wurden gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben
genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Straubing zur Einsicht
eingestellt.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung
fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt, die mit Schreiben vom 20.03.2019 informiert
wurden.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (12) und aus der Öffentlichkeit (7) Stellungnahmen vorgebracht. Die Stellungnahmen wurden geprüft.
Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 25.03.2019 bis 26.04.2019 eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 vom 05.01.2022 mit den Behandlungsvorschlägen der Verwaltung zusammengestellt. Die öffentlichen und privaten Belange werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 19.01.2022 mit der Angelegenheit und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Ortsumfahrung Alburg“ werden gemäß der Anlage 1 vom 05.01.2022 behandelt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2) Die 23. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Ortsumfahrung Alburg“ in der Fassung vom 05.01.2022 wird festgestellt.
3) Die 23. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist der Regierung von Niederbayern gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Beschluss:
Der Stadtrat schließt sich dieser Empfehlung an.
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich
beschlossen - |
Verteiler: 4, 40 |
(26:10)
Anlage:
Behandlung der Stellungnahmen vom 05.01.2022