Bericht zum Sachstand bzgl. Geflüchteter aus der Ukraine

 

Zum Stand vom 09.05.2022 sind in der Stadt Straubing insgesamt 442 Ukrainer im Ausländerzentralregister erfasst.

Hiervon sind 119 Personen in Notunterkünften (Turnhalle der Grundschule Ittling sowie Turnhalle der Jakob-Sandtner-Realschule), die restlichen Personen privat bei Verwandten und Bekannten bzw. zum kleinen Teil (etwa 50-60) bereits in eigenen Wohnungen untergebracht.

Von den 442 Personen sind insgesamt 188 Kinder und Jugendliche registriert (hiervon: 39 Kinder unter 6J., 53 Kinder 6-10 J., 46 Kinder 10-15 J., sowie 50 Jugendliche 15-21 J.)

 

Die Personen erhalten derzeit noch Leistungen nach dem AsylbLG.

Ab dem 01.06.2022 soll der Leistungswechsel in das SGB II bzw. SGB XII erfolgen, die Vorbereitungen hierzu laufen bereits an. Hierbei sind jedoch noch eine Vielzahl von Detailfragen zum Verfahren zu klären, auch im Hinblick auf die Kostentragung für die Leistungen der KdU.

Problematisch könnte hier etwa die Vorgabe werden, dass die Jobcenter erst ab Erhalt der sog. Fiktionsbescheinigung leisten dürfen bzw. auch erst mit dieser Fiktionsbescheinigung die Eröffnung eines Kontos für die Betroffenen möglich ist. Die Fiktionsbescheinigung hängt ihrerseits wieder von der ausländerrechtlichen Registrierung und dem Zuweisungsbescheid der Regierung von Niederbayern ab.

U.a. hierzu fanden am 27. und 28.04.2022 Informationsveranstaltungen mit Mitarbeitern des Jobcenters Straubing-Bogen und der Stadtverwaltung in der Notunterkunft Jakob-Sandtner statt, wobei bereits die Antragsunterlagen ausgehändigt wurden.

Die zwei Notunterkünfte in der Turnhalle Ittling und der Dreifachturnhalle Jakob-Sandtner werden von hauptamtlichen Hallenkümmerern betreut, ebenfalls ist 24/7 ein Sicherheitsdienst vor Ort. Bislang waren keine größeren Probleme zu vermerken.

Die dauerhafte Unterbringung der Personen in den Notunterkünften, aber auch der Personen, die derzeit bei Verwandten / Bekannten leben wird, stellt derzeit die größte Herausforderung für die Kommunen dar. Optionen für Wohnungen werden von der Verwaltung regelmäßig geprüft und können auch weitervermittelt werden.

 

Von der Mitteilung wird Kenntnis genommen.