Sitzung: 09.05.2022 Stadtrat
Bericht zum
Sachstand bzgl. Geflüchteter aus der Ukraine
Zum Stand vom 09.05.2022 sind in der Stadt Straubing insgesamt 442
Ukrainer im Ausländerzentralregister erfasst.
Hiervon sind 119 Personen in Notunterkünften (Turnhalle der Grundschule
Ittling sowie Turnhalle der Jakob-Sandtner-Realschule), die restlichen Personen
privat bei Verwandten und Bekannten bzw. zum kleinen Teil (etwa 50-60) bereits
in eigenen Wohnungen untergebracht.
Von den 442 Personen sind insgesamt 188 Kinder und Jugendliche registriert
(hiervon: 39 Kinder unter 6J., 53 Kinder 6-10 J., 46 Kinder 10-15 J., sowie 50
Jugendliche 15-21 J.)
Die Personen erhalten derzeit noch Leistungen nach dem AsylbLG.
Ab dem 01.06.2022 soll der Leistungswechsel in das SGB II bzw. SGB XII
erfolgen, die Vorbereitungen hierzu laufen bereits an. Hierbei sind jedoch noch
eine Vielzahl von Detailfragen zum Verfahren zu klären, auch im Hinblick auf
die Kostentragung für die Leistungen der KdU.
Problematisch könnte hier etwa die Vorgabe werden, dass die Jobcenter
erst ab Erhalt der sog. Fiktionsbescheinigung leisten dürfen bzw. auch erst mit
dieser Fiktionsbescheinigung die Eröffnung eines Kontos für die Betroffenen
möglich ist. Die Fiktionsbescheinigung hängt ihrerseits wieder von der
ausländerrechtlichen Registrierung und dem Zuweisungsbescheid der Regierung von
Niederbayern ab.
U.a. hierzu fanden am 27. und 28.04.2022 Informationsveranstaltungen mit
Mitarbeitern des Jobcenters Straubing-Bogen und der Stadtverwaltung in der
Notunterkunft Jakob-Sandtner statt, wobei bereits die Antragsunterlagen
ausgehändigt wurden.
Die zwei Notunterkünfte in der Turnhalle Ittling und der
Dreifachturnhalle Jakob-Sandtner werden von hauptamtlichen Hallenkümmerern
betreut, ebenfalls ist 24/7 ein Sicherheitsdienst vor Ort. Bislang waren keine
größeren Probleme zu vermerken.
Die dauerhafte Unterbringung der Personen in den Notunterkünften, aber
auch der Personen, die derzeit bei Verwandten / Bekannten leben wird, stellt
derzeit die größte Herausforderung für die Kommunen dar. Optionen für Wohnungen
werden von der Verwaltung regelmäßig geprüft und können auch weitervermittelt
werden.
Von der Mitteilung wird Kenntnis genommen.