Genehmigung des Haushaltes 2022 durch die Regierung von Niederbayern

 

Die Regierung von Niederbayern hat den Haushalt 2022 der Stadt Straubing mittlerweile
rechtsaufsichtlich gewürdigt und die Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Netto-Neuverschuldung zur Finanzierung der Verlagerung der Stadtgärtnerei in Höhe von 1,0 Mio.€ wird genehmigt.

 

Auf folgende Punkte in der Genehmigung wird hingewiesen:

 

-      Die dauernde Leistungsfähigkeit ist bei der Stadt Straubing derzeit gegeben, wird aber als stark gefährdet angesehen.

 

-      Die Nettoneuverschuldung für die Verlagerung der Stadtgärtnerei in Höhe von 1,0 Mio.€ in 2022 wird genehmigt, da durch das vorgelegte Einsparungskonzept dargestellt werden konnte, dass der zusätzliche Schuldendienst für diese Nettoneuverschuldung voraussichtlich getragen werden kann.

 

-      Die in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 eingeplanten Verschuldungen könnten nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls oder aufgrund besonderer Umstände
ausnahmsweise genehmigt werden.

 

-      Die Stadt ist besonders gehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen und neue dauerhafte Belastungen im Bereich der freiwilligen Ausgaben möglichst zu vermeiden.

 

-      Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis in Höhe von ca. 11,1 Mio. € auf und ist nur aufgrund der vorhandenen Ergebnisrücklage ausgeglichen.

 

Von der Mitteilung wird Kenntnis genommen.