Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat am 20.11.2017 beschlossen, für das Gebiet östlich der Landshuter Straße, südlich des Alfred-Dick-Rings und am Geltolfinger Rennweg im Parallelverfahren den Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern und einen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Geltolfinger Rennweg“ (Nr. 207) aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,7 Hektar.

 

Wesentliche Planinhalte sind die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes, eine Wohnbebauung mit Doppel-, Reihen- und mehrgeschossigen Einzelhäusern, ein Boardinghouse, zwei öffentliche Spielplätze sowie die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates zur Festsetzung von Flächen für Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.

 

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans in der Fassung vom 19.02.2019 wurde in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019 durchgeführt. Mit Beschluss des Ferienausschusses vom 27.04.2020 wurden die eingegangenen Äußerungen behandelt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 13.10.2020 wurde in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 05.01.2021 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs erforderlich wurde (insbesondere Immissionsschutz und Anpassung an das neue bayerische Abstandsflächenrecht). Mit Beschluss des Stadtrats vom 26.07.2021 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 20.12.2021 wurde in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Straubing Nr. 01 vom 05.01.2022. Eine Pressemitteilung veröffentlichte das Straubinger Tagblatt am 11.01.2022. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen wurden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Straubing zur Einsicht eingestellt. Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung fand die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB statt, die mit Schreiben vom 12.01.2022 informiert wurden.

 

Im Rahmen dieser erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (6), anerkannten Naturschutzvereinigungen (1) und aus der Öffentlichkeit (2) Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen wurden geprüft.

 

Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 30.11.2020 bis 05.01.2021 sowie vom 17.01.2022 bis 18.02.2022 eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 vom 21.03.2022 mit den Behandlungsvorschlägen der Verwaltung zusammengestellt. Die öffentlichen und privaten Belange werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

 

Die 25. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Geltolfinger Rennweg“ wurde von der Regierung von Niederbayern mit Bescheid vom 07.10.2021 und Berichtigungsschreiben vom 21.10.2021 genehmigt. Mit Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt Nr. 63 am 11.11.2021 wurde die 25. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wirksam.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.05.2022 mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Stadtrat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)      Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Geltolfinger Rennweg“ (Nr. 207) werden gemäß der Anlage 1 vom 21.03.2022 behandelt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2)      Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Geltolfinger Rennweg“ (Nr. 207) in der Fassung vom 21.03.2022 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, zusammen mit Begründung und Umweltbericht.

 



Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

Verteiler:

4, 40

 

Anlage:

Behandlung der Stellungnahme vom 21.03.2022

 

Herr Stadtrat Schreyer hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.