Sachvortrag:
Mit Schreiben der Bayerischen Landesgartenschau GmbH vom 22.07.2021 wurde mitgeteilt, dass Straubing sich mit 15 anderen bayerischen Kommunen offiziell als Austragungsort bewerben könne. Die Bewerbungsfrist endet am 27. Mai 2022.
Zur nachhaltigen Ausrichtung einer Straubinger Bewerbung hat der Stadtrat am 27.09.2021 die Erstellung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanes "Gstütt-Insel und Donauufer" und gleichzeitig die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen. Der als Bestandteil des Beschlusses gefertigte Lageplan umfasst zwar die Abgrenzung des Rahmenplangebietes, die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen ist jedoch nicht für das gesamte Rahmenplangebiet erforderlich, sondern nur im bisher nicht untersuchten Teil davon. Der Beschluss zur entsprechend zu definierenden Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist daher zu ergänzen sein. Die erforderliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgt dann anschließend im Amtsblatt.
Mit Schreiben vom 20.10.2021 hat die Regierung von Niederbayern die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Rahmenplanung erteilt und in Aussicht gestellt, die damit zusammenhängenden Kosten mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren zu bezuschussen. Im Anschluss daran wurden zur planerischen Bearbeitung und Begleitung der Projektentwicklung u.a. das Planungsbüro G+2S aus Deggendorf/ Passau und für die Öffentlichkeitsbeteiligung die Agentur S&N Kommunalberatung aus Köln beauftragt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 24.10.2021 ein „Werkstattgespräch“ mit Vertreter*innen öffentlicher Behörden, von Institutionen, Einrichtungen sowie politischen und bürgerschaftlichen Gremien durchgeführt. Am 09.11.2021 wurde ein Bürgerforum - auf Grund der Corona-Pandemie in digitaler Form - angeboten, so dass sich die interessierte Öffentlichkeit über das Projekt v.a. auch in Bezug auf die Bewerbung um eine Landesgartenschau informieren und aktiv einbringen konnte. Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 10.11.2021, bei der vornehmlich die städtebauliche Rahmenplanung "Uferstraße/ Donaucampus" thematisiert wurde, wurde außerdem zusammenfassend über den aktuellen Sachstand zur Landesgartenschaubewerbung berichtet. Am 26.01.2022 wurde in öffentlicher gemeinsamer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umweltausschusses über die Projektentwicklung, -inhalte und weitere Schritte berichtet und beraten.
Am 22.02. und am 24.02.2022 wurden zwei analoge Veranstaltungen für die unmittelbar von den potenziellen Ausstellungsarealen betroffenen Anwohner angeboten. Während beim ersten der beiden Termine nur vier Bürger*innen teilnahmen, war der zweite Termin mit ca. 40 Teilnehmer*innen gut besucht. Neben der Information über den aktuellen Sachstand wurden seitens der Teilnehmer*innen auch Anregungen, sowie das Projekt befürwortende, als auch skeptische bzw. ablehnende Wortmeldungen vorgebracht.
Unabhängig dieser offiziellen Projektbeteiligungs- und -informationsformate fanden zwischenzeitlich auch etliche weitere Kontakte, Gespräche und Termine mit am Projekt interessierten Bürger*innen statt.
Die weiteren Projektschritte wären nun:
- Vorinformation zur Bewerbungskonzeption
am 02.05.2022 im Haupt- und Finanzausschuss
- Empfehlungsbeschluss zur
Bewerbungskonzeption am 05.05.2022 im Bau- und Planungsausschuss
- Beschluss der Bewerbungskonzeption am
09.05.2022 im Stadtrat
Derzeit werden die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt. Hierzu gehören u.a.:
- Allgemeine Angaben,
- Darstellungen, Zahlen, Daten und Fakten zur Stadt Straubing und zum vorgesehenen Ausstellungsareal,
- Masterplan und Erläuterung zum Bewerbungskonzept mit Auflistung, Kostenschätzung und Finanzplanung zu den Investitions- und den Landesgartenschau-Durchführungsmaßnahmen,
- Nutzungs- und Pflegekonzept sowie die damit verbundenen Folgekosten und Finanzplanung für die Zeit nach der Landesgartenschau sowie die
- Darstellung der Maßnahmen zur Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung.
Die Rahmenplanung ist noch nicht abgeschlossen, lässt aber zu, auf Basis der städtebaulichen, landschaftsplanerischen, funktionalen und gestalterischen Untersuchungen, Gebietsanalysen und Erkenntnisse sowie der Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten unter Miteinbezug der städtebaulichen Entwicklungsziele der Rahmenplanung „Uferstraße/ Donaucampus“ folgende wesentlichen Zielstellungen abzuleiten:
- Ergänzung
des innerstädtischen, wertvollen Natur-, Erholungs- und Freizeitareals der
Gstütt-Insel durch eine öffentliche Parkanlage westlich der Pilgerweg-Allee vom
Dammweg bis zum Campingplatz unter Miteinbezug der Flächenpotenziale und
Übergänge zum nördlichen Donauufer
- Wegeanbindung
der Gstütt-Insel zur historischen Innenstadt und zur Altstadt durch
Fußgängerstege westlich und östlich der Schlossbrücke
- Neuordnung
der großflächigen Betriebsareale Flussmeisterstelle, Straßenmeisterei am
Vogelauweg sowie der gewerblich genutzten Areale an der Kagerser Hauptstraße
- Neuordnung
der wesentlichen Verkehrsanlagen im Bereich Spitaltor – Gscheiderbrückl, Einmündung
Chamer Straße - Damm-/ Vogelauweg, Platz- und Wegebereich Am Gstütt
- Anlage
und Attraktivierung von Aufenthaltsbereichen entlang des südlichen Donauufers
- Ausbau
der Fuß- und Radwegeverbindungen entlang der Uferbereiche sowie innerhalb der
öffentlichen Grünanlagen und Anlage von zusätzlichen Wegebeziehungen
- Sanierung
bzw. Neuordnung der Sport- und Freizeitanlagen Gstütt und Peterswöhrd
- Ergänzung
der öffentlichen Freizeit- und Erholungsangebote im Bereich Peterswöhrd –
Donaucampus
Hieraus ergeben sich für die Landesgartenschau-Bewerbung folgende Themenfelder mit Zielstellungen und Schlüsselmaßnahmen:
Verkehrsorganisation
-
Organisation des Besucherverkehrs (Pkw,
Reisebusse) über die Westtangente zum Großparkplatz am Hagen unter Miteinbezug
der bestehenden Infrastrukturen
-
Nutzung der vor, während und nach der
Volksfestzeit temporären Parkierungspotenziale, ggf. Einrichtung eines
Pendelbusangebotes zum Finanzamt-Parkplatz (zentraler Kassen- und
Verteilerpunkt)
-
Ausweisung von zwei Ausstellungsarealen, dem
Gstütt-Park und dem Peterswöhrd-Park, mit der zentralen Kassenzone im Bereich
des Finanzamt-Parkplatzes
-
Verkehrliche Verbindung der beiden
Ausstellungsareale mit einem Fußgängersteg westlich der Schlossbrücke
(Weststeg), einem Fährbetrieb im Bereich des langfristig geplanten
Fußgängerstegs östlich der Schlossbrücke (Oststeg), einem Pendelbusangebot
zwischen Peterswöhrd und Weststeg und bei Hochwasser zusätzlich zwischen dem
Platz am Dammweg zum Peterswöhrd
-
Ermöglichung des Zugangs und des Verlassens der
beiden Ausstellungsareale an verschiedenen Punkten
-
Anbindung des Besucherverkehrs mit einem
Pendelbusangebot vom Bahnhof zum Stadtplatz
-
Erweiterung und Attraktivierung der südlichen
Uferpromenade vom Weststeg bis zum Ausstellungsareal am Peterswöhrd
Gstütt-Park
-
Anlage der Südhälfte des Gstütt-Parks vom Dammweg
bis auf Höhe der Straße Am Pilgerweg mit Wegebeziehungen, Spiel- und
Aufenthaltsbereichen und ggf. Wasserflächen
-
Ausgestaltung der Picknick-Wiese mit
Sommer-Gastronomie, Flussbühne und Uferspazierweg bis zum Regie- und Bauhafen
des Wasser- und Schifffahrtsamtes und Komplettierung der Wegeverbindung bis zum
Vogelau-Deichweg (kein Bestandteil der Ausstellung)
-
Neuordnung und ggf. Miteinbezug des Areals der
Flussmeisterstelle je nach Projektausrichtung
-
teilweiser Miteinbezug des Bau- und Regiehafens
als Wasserspielplatz
-
Nutzung des Schiffsanlegers zur Fährquerung zum
Peterswöhrd
Peterswöhrd-Park
-
Inszenierung des Weges entlang der Donauwiese mit
temporärem Fähranleger, neuem Stadtstrand und Uferzugangszonen
-
Anlage eines Terrassenweges oberhalb der
Geländekante vom Verkehrsgarten bis zum Donaucampus
-
Beseitigung des Lagerareals der Stadtgärtnerei,
Auslagerung des Fußballvereins und Miteinbezug des ehemaligen Vereinsheims und
der Fußballplätze am Peterswöhrd
-
Errichtung einer Trendsportarena (Skate-Anlage,
Beach-Volleyball, Streetball, Bolz- und Spielwiese, …)
-
temporärer Miteinbezug des Rasenspielfeldes des
Turmair-Gymnasiums und ggf. während der Sommerferien des Parkplatzes ins
Ausstellungsareal
Im Rahmen der diesbezüglichen Kosten- und Finanzierungsplanung sind zum einen die Investitionsmaßnahmen, zweitens die Durchführungsmaßnahmen und schließlich die nach der Landesgartenschau bleibenden Unterhaltsmaßnahmen relevant.
Demnach ergäben sich aktuell für die Investitionsmaßnahmen, die für die Ausrichtung der Landesgartenschau als erforderlich erachtet werden, Kosten in Höhe von rd. 28 Mio. €. Durch die in Aussicht stehenden Zuschüsse aus der Gartenschauförderung (FöR-WaGa und EFRE) werden für Investitionen in Höhe von 10 Mio. € staatliche Mittel in Höhe von 8 Mio. € bereitgestellt. Darüber hinaus ist von einer Bezuschussung von Städtebaufördermaßnahmen in Höhe von ca. 6,5 Mio. € zu rechnen.
Das bedeutet, dass von den kalkulierten Kosten inkl. der anteiligen Planungskosten bei der Stadt ein Eigenanteil von ca. 13,5 Mio. € verbleibt.
Stellt man dieser Auflistung nun die „Sowieso-Maßnahmen“ gegenüber, die auch im Falle des Verzichts auf die Austragung der Landesgartenschau zur Behebung von städtebaulichen Mängeln und Missständen durchzuführen wären, dann würden hierfür Kosten in Höhe von ca. 26,5 Mio. € anzusetzen sein. Abzüglich der dafür angenommenen Städtebauförderzuschüsse von 11 Mio. € verbliebe hier ein Eigenanteil für die Stadt in Höhe von 15,5 Mio. € zu tragen.
Korrekterweise ist dabei allerdings vorzubringen, dass diese Maßnahmen dann nicht in einem Zeitrahmen von 8 bis 10 Jahren umgesetzt werden müssten. Wobei die Frage berechtigt ist, ob ohne den Druck und die Dynamik eines vorgegebenen Zeit- und Umsetzungsrahmens hier dann überhaupt Maßnahmen zur Realisierung kämen.
Der Durchführungshaushalt umfasst alle Maßnahmen, die zur Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Abwicklung und Abrechnung der Landesgartenschau anfallen. Das sind Kosten z.B. für das Personal der zu gründenden Landesgartenschaugesellschaft, für die Beauftragung von externen Dienstleistungen, für temporäre Infrastruktureinrichtungen, Ausstellungen und Ausstattungen, Veranstaltungen und Aktionen u.v.m. Aus der Erfahrung heraus sind hierfür Kosten in Höhe von 12 bis 14 Mio. € realistisch. Abzüglich der Einnahmen, wie z.B. Eintrittsgelder, Parkgebühren, Konzessionen, Lizenzgebühren für Kooperationspartner, Werbeeinnahmen, Verkauf von Merchandising-Artikeln, Spenden und sonstige Zuwendungen usw., ist davon auszugehen, dass von der Stadt ein Betrag von 3 bis 4 Mio. € aus Eigenmitteln aufzubringen sein wird.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass eine realistische Kostenentwicklung, bei innerhalb der nächsten 8 bis 10 Jahre umzusetzenden o.g. Maßnahmen, nicht seriös prognostiziert werden kann. Insofern ist nicht auszuschließen, dass sich nicht unerhebliche Mehrkosten ergeben werden, die in der Folge zu entsprechenden Konsequenzen und Entscheidungen, z.B. zum Umschichten von Haushaltsmitteln, zu maßgeblichen Umplanungen und zum Verzicht auf die Ausführung von geplanten Maßnahmen führen können.
Für die nach der Landesgartenschau neu geschaffenen Grün- und Verkehrsanlagen fallen zusätzliche jährliche Unterhaltsaufwendungen an. Im Wesentlichen ist hierbei der Kostenaufwand für den Gstütt-Park und die baulichen Maßnahmen wie den Weststeg, die Türme und Terrassen, die Flussbühne usw. zu nennen. Der hiermit zusammenhängende Finanzaufwand ist mit jährlich ca. 300.000 € zu veranschlagen.
Aussagen zum Status quo der Stadt Straubing zur prognostizierten Entwicklung der Finanzkraft und zu den vielfältigen mittel- bis längerfristigen Verpflichtungen mit Mittelbindung erfolgen im Rahmen des Sachvortrages.
Gemäß der Empfehlung des Bau- und Planungsausschuss ergehen folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1.
Mit
den Inhalten, den Zielen und Maßnahmen des Bewerbungskonzeptes besteht volles
Einverständnis. Das aktuell vorliegende Planungsergebnis hat erneut das
beachtliche Entwicklungspotenzial der Gstütt-Insel und der Donauufer sowie des landschaftlichen
und städtebaulichen Umfeldes aufgezeigt. Die durchgeführte Öffentlichkeits- und
Bürgerbeteiligung hat deutlich belegt, dass die Weiterentwicklung dieses Areals
auf breite Zustimmung der Stadtgesellschaft stößt.
Jedoch
sind die Konsequenzen und Folgen, die sich in der Zukunft aus den Auswirkungen
der Corona-Pandemie und den aktuellen weltweiten Entwicklungen ergeben werden,
derzeit nicht seriös einschätzbar. Angesichts der damit zusammenhängenden und
sich auch weiterhin abzeichnenden herausfordernden Aufgaben des Staates, der
Länder und Kommunen ist es aus Sicht der Stadt Straubing angezeigt, auf eine
Bewerbung zur Landesgartenschau zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass die Stadt Straubing im Hinblick
auf die von ihr zu erfüllenden Pflichtaufgaben die zur Durchführung einer
Landesgartenschau erforderliche Finanzausstattung gewährleisten kann.
2.
In
Anbetracht der bereits vorliegenden Zwischenergebnisse und des bereits
erwähnten landschaftsplanerischen und städtebaulichen Entwicklungspotenzials
sollen die begonnenen Planungen zur Gestaltung des Stadt- und Naturraumes
nördlich und südlich der Donau fortgeführt werden.
Abhängig von
der Verfügbarkeit der kommunalen Finanzmittel sollen wesentliche Maßnahmen und
Projekte nach und nach in Angriff genommen und sukzessive umgesetzt werden.
Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine erneute Beschlussfassung in den
städtischen Gremien.
Abstimmungsergebnis: - mehrheitlich
beschlossen - |
Verteiler: 4, 40 |
(38:1)
Anlagen:
Rahmenplanung
Masterplan
Liste mit Maßnahmen und Kosten