Fortschreibung des Regionalplans, Änderung des Kapitels XII Wasserwirtschaft

 

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald hat beschlossen, das Kapitel XII „Wasserwirtschaft“ des Regionalplans fortzuschreiben. Der Entwurf wurde am 24.09.2021 gebilligt. Gemäß Art. 16 BayLpLG wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Stadt Straubing bis zum 20.05.2022 um Stellungnahme zur Änderung gebeten.

 

Die Unterlagen sind auf den Internetseiten des regionalen Planungsverbandes Donau-Wald (www.region-donau-wald.de) unter der Rubrik „Regionalplan/ Laufende Fortschreibungen/ Fortschreibung Wasserwirtschaft“ bereitgestellt.

 

Geplant ist die Ausweisung von Vorranggebieten für die Wasserversorgung. Im Stadtgebiet ist das das Areal „T2“, das westlich an das Wasserschutzgebiet angrenzt und damit auch die an der Landshuter Straße bestehenden Siedlungsflächen (Geltolfinger Rennweg, Auf der Platte, Aster Weg). Die weitere Siedlungsentwicklung wird damit jedoch nicht ausgeschlossen und auch nicht die herkömmliche landwirtschaftliche Flächennutzung. Mit diesen Vorranggebieten konkurrierende Nutzungen sind z.B. großflächige Abgrabungen, Betriebe oder Leitungsverlegungen mit wassergefährdenden Stoffen und Lagerung und Behandlung von Abfallstoffen.

 

Entfallen sollen die regionalplanerischen Ziele zu Hochwasserschutzeinrichtungen und zur Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserschutz. Hierfür gab und gibt es keine rechtliche Grundlage. Im Stadtgebiet entfällt demnach das bisher dem Aitrachlauf folgende Vorranggebiet für den Hochwasserschutz.

In den Grundsätzen sowie in der Begründung werden die Empfehlungen formuliert, dass, obwohl in den durch Schutzeinrichtungen hochwassergeschützten Gebieten kein Bauverbot bestehe, wegen Restrisiken hier dennoch möglichst auf neue Siedlungsgebiete verzichtet werden solle, und dass im Falle der Bebauung eine dem Hochwasserrisiko angepasste Bauweise erfolgen sollte. Diese bei einem hundertjährlichen Hochwasser geschützten, aber im Katastrophenfall nicht gänzlich ungefährdeten Gebiete liegen im Stadtgebiet ab der Hochterrassenkante südlich der Donau sowie nördlich der Donau. Das betrifft im Wesentlichen die Siedlungsbereiche Frauenbrünnl, Kagers, Gstütt und Öbling sowie Unterzeitldorn, Sossau und Hornstorf.

 

Da hier seit jeher Siedlungen bestanden und diese auch entsprechend entwickelt wurden, ist die Tatsache der Gefahr im Katastrophenfall durchaus bewusst. Geplante Projekte in diesen Bereichen sind wie bisher einer Standortalternativenprüfung zu unterziehen.

 

Außerdem ist als Ziel, das Stadtgebiet betreffend, der gesteuerte Flutpolder Öberauer Schleife nun aufgenommen, plangrafisch allerdings nicht dargestellt.

 

Auf eine beschlussmäßige Behandlung kann verzichtet werden, da zu den geplanten Änderungen seitens der Stadt Straubing das Einverständnis erklärt werden kann. Eine entsprechende Information wird an den Regionalen Planungsverband übermittelt.

 

Von der Mitteilung wird Kenntnis genommen.