Sitzung: 20.03.2013 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich auf
der Flurnummer 3505/2, Gemarkung Straubing, im Bereich der rechtsverbindlichen
Änderung des Bebauungsplanes „Straubing Ost“ (Nr. 40/J).
Die Schapfl OHG plant den Neubau eines
eingeschossigen modernen Baukörpers mit auskragendem Vordach. Der Baukörper
nimmt auf insgesamt ca. 580 m² Nettogrundfläche die Geschäftsführerbüros, Verwaltung,
Sozialraum und einen kleinen Ausstellungsbereich auf.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen
der Bebauungsplanänderung sind erforderlich:
- Baugrenzenüberschreitung im Norden
(Ittlinger Straße) von 5m auf 3m (Vordach 2m)
- Baugrenzenüberschreitung im Westen
(Pfauenstraße) für das Vordach von 3m auf 2m.
- Dachform von symmetrisches Satteldach auf
Flachdach
- Dachneigung von SD 30°-35° auf Dachneigung
0°
- Dachdeckung von kleinformatige Dachplatten
in Foliendach
Die Abstandsflächenregelungen der Bayerischen
Bauordnung werden durch das Bauvorhaben eingehalten.
Herr Oberbürgermeister Pannermayr sagt auf
die Anregung aus dem Ausschuss zu, die Frage eines möglichen Verkehrsausbaus
der Kreuzung Pfauenstraße/ Ittlinger Straße durch die Verwaltung prüfen zu
lassen.
Gemäß Empfehlung der Verwaltung stellt der Bauausschuss die
erforderlichen Befreiungen in Aussicht.