Sitzung: 15.04.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Sachvortrag:
Aufgrund der Festlegung der „Bezeichneten Gebiete für Kleinkläranlagen“
(Art. 17a, Abs. 1, Nr. 22 BayWG/alt) und des Stadtratsbeschlusses vom
08.06.1998, zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom 12.02.2007, ist diese
Maßnahme verpflichtend. Ebenso sieht das Straubinger Abwasserkonzept von 2005
dies vor. Eine Umrüstung der bereits bestehenden Kleinkläranlagen vor Ort ist
aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht erlaubt. Die Gesamtkosten dieser
Maßnahme werden vollständig mit der zu leistenden Abwasserabgabe verrechnet.
Für die o. g. Maßnahme wurden 7 Firmen zur Abgabe eines Angebotes im
beschränkten Teilnahmewettbewerb aufgefordert. 6 Angebote gingen ein. Das
wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Rist aus Straubing mit einer
Angebotssumme von 289.487,78 Euro abgegeben. Diese Angebotssumme liegt im
vorgegebenen Kostenrahmen. Die Maßnahme ist dringlich und unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss, dem die Zusammenstellung der Angebote vorlag,
empfiehlt dem Stadtrat die Auftragserteilung an die wenigstnehmende Firma Rist
zu deren wirtschaftlich günstigsten Angebotssumme von 289.487,78 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2013 vorgesehen.
Zusätzlich ist eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 eingeplant.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch
die Regierung von Niederbayern bzw. vorbehaltlich der Bereitstellung der
Haushaltsreste durch die Stadtkämmerei.