Sitzung: 22.04.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 18.04.2013 den Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes zur örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 der von der Stadt Straubing verwalteten rechtsfähigen Stiftungen zur Kenntnis genommen und anerkannt.
Die Jahresabschlüsse sind insgesamt ordnungsgemäß und enthalten keine schwerwiegenden Mängel.
Entsprechend der Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.04.2013 fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
a.
Die Jahresabschlüsse 2011 der von der Stadt
verwalteten rechtsfähigen Stiftungen
- Vereinigte Almosenstiftung
- Kolb´sche Familienstipendienstiftung
- Dr. Kolb´sche Familienstipendienstiftung
- Stadtoberamtmann Hans Schneider - von
Zaleski´sche Stipendienstiftung
- Oberamtmann Hans Schneider - von
Zaleski´sche Stiftung
werden nach örtlicher
Prüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Schlussbilanzen 2011 der
genannten Stiftungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Jahresüberschüsse der genannten Stiftungen
werden auf neue Rechnung vorgetragen.
b.
Die Schlussbilanz der Bürgerspitalstiftung zum
31.12.2011 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2011 werden nach
erfolgter örtlicher Prüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Dies gilt in
gleicher Weise für die Teilbilanzen und Ergebnisse der Betriebsbereiche
Bürgerheim, Seniorenheim St. Nikola, Forstbetrieb, Rentenverwaltung und
Personalwohnungen
c.
Die Jahresergebnisse der Geschäftsbereiche aber
auch der Bürgerspitalstiftung insgesamt werden wie folgt verwandt:
Seniorenheim St. Nikola = + 49.113,87
€; Vortrag auf neue Rechnung
Bürgerheim = - 97.757,14 €; Tilgung aus dem Gewinnvortrag
Forstbetrieb = + 76.469,99 €; Vortrag auf neue Rechnung
Rentenverwaltung = + 79.763,35 €; Vortrag auf neue Rechnung
Personalwohnungen = +
7.639,14 €; Vortrag auf neue
Rechnung____
Bürgerspitalstiftung gesamt = + 115.229,21 €; Vortrag auf neue Rechnung
Die Bilanzsumme
der Bürgerspitalstiftung zum 31.12.2011 wird mit 16.273.739,41 € festgestellt.
Die Bilanz der
Stiftung für 2011 sowie die Teilbilanzen der Geschäftsbereiche sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
d.
Der Stiftungsverwaltung wird für das Geschäftsjahr
2011 nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresabschlüsse der
Stiftungen erteilt.
Abstimmungsergebnis: - einstimmig - |
Verteiler: 10, 11.1 (2x) |
Anlagen:
Gewinn- und
Verlustrechnungen der Stiftungen
Vermögensrechnungen
(Bilanzen) der Stiftungen