Sitzung: 08.05.2013 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Sachvortrag:
Die Gemeinde Feldkirchen beteiligt die Stadt Straubing gem. § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) am Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan. Bereits im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) hat sich der Stadtrat mit dem Vorhaben befasst und durch Beschluss des Ferienausschusses vom 19.08.2009 keine Einwände oder Bedenken geltend gemacht.
Hausintern wurden zum nunmehrigen Verfahren durch die Stadtentwicklung und Stadtplanung die betroffenen Fachstellen beteiligt. Von dieser Seite wurden – wie bereits im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – keine Einwände oder Anregungen vorgebracht.
Die Planungen werden dem Bauausschuss erläutert.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, das Einvernehmen zum Planungsvorhaben der Gemeinde Feldkirchen zu erklären.