Sitzung: 08.05.2013 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachvortrag:
Südlich an die Bundesstraße 8 und westlich an die Kreisstraße SRs 21 (Lerchenhaider Straße) angrenzend besteht eine Streusiedlung im Außenbereich.
An dieser Stelle hat sich aus einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb bereits vor Jahren ein Gewerbebetrieb entwickelt. Heute befindet sich der Firmensitz der Firma Xaver Lorenz Metallbau GmbH hier. Eine östlich liegende Teilfläche war bisher im Besitz der Firma Häring Service Company AG und wurde ebenfalls gewerblich für die Abstellung von Fahrzeugen genutzt.
Diese Teilfläche (Fl.Nr. 734/ 3) wurde inzwischen veräußert. Der Käufer beabsichtigt hier nun ebenfalls eine gewerbliche Nutzung (Gerüstbaubetrieb). Da sich das Areal im Außenbereich befindet, ist dieses Vorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Ein Baurecht könnte für die Neugründung eines Gewerbebetriebes daher an dieser Stelle nicht ausgesprochen werden.
Da Areal war bisher schon gewerblich genutzt und die Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 BauGB sind gegeben. Dies ermöglicht den Erlass einer Außenbereichssatzung, so dass die entsprechende Nutzung zugelassen werden könnte. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt ist erfolgt, von dieser Seite werden keine dem Planvorhaben entgegenstehenden Belange vorgebracht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesbezüglich den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Lerchenhaid“ zu beschließen.